Pardini Corrado · Nationalrat · 2011-06-01
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Vischer, der verlangt, dass die Mitglieder eines Verwaltungsrates sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, ihre Aufgabe mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren. Insbesondere sollen sie bei der Festlegung der Vergütung dafür sorgen, dass diese sowohl mit der wirtschaftlichen Lage als auch mit dem dauernden Gedeihen des Unternehmens im Einklang stehen und in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe der Verwaltungsratsmitglieder stehen. Dabei darf - und das ist die Kernaussage des Minderheitsantrages - die höchste Gesamtvergütung das Zwölffache des Medianlohns der Arbeitnehmerlöhne nicht überschreiten.
Wenn ich zurückblicke, wie ich vor fünfundzwanzig Jahren als Gewerkschaftssekretär begonnen habe, dann erinnere ich mich auch an den allgemeinen Konsens, der damals herrschte. Man sprach unter den Sozialpartnern von "anständigen Verhältnissen": Das waren Lohnverhältnisse, die gut für das Unternehmen und gut für die Arbeitnehmer waren. Das bedeutete auch: gut für den sozialen Frieden. Es war die Rede von einem Verhältnis von fünf zu eins zwischen dem Lohn des Patrons und dem Lohn seiner Angestellten. Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht daran. Mit den Jahren öffnete sich die Lohnschere schleichend, aber kontinuierlich, und plötzlich verteidigten Arbeitgeber Lohnunterschiede von eins zu zehn, dann eins zu zwanzig. Seit den Neunzigerjahren haben wir eine richtige Explosion der Managerlöhne und der dazugehörigen Boni erlebt, sodass das Verhältnis zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn in einigen Fällen auf das Eins-zu-Hundertfache gestiegen ist.
Das ist eine ungesunde, gefährliche Entwicklung, die niemand mehr mit seriösen Argumenten begründen kann. Immer mehr Arbeitgeber distanzieren sich - das ist positiv - von diesen Exzessen.
Heute haben wir die Möglichkeit, eine vernünftige Lösung zu verabschieden - eine Lösung, die wieder Ordnung in diese Unordnung bringt und der Abzockerei in diesem Land einen Riegel schiebt. Der Antrag der Minderheit verlangt, dass die Managersaläre auf das Zwölffache des Medianlohns der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen seien. Das Zwölffache eines durchschnittlichen Lohns eines Arbeiters von 5000 Franken beträgt 60 000 Franken, daraus ergibt sich für den Manager ein stolzer Jahreslohn von 780 000 Franken. Mit diesem Salär lässt es sich gut, ja sehr gut leben, das bestreitet in diesem Rat hoffentlich niemand.
Eine solche Begrenzung macht aus mindestens drei Gründen Sinn. Die Statistiken zeigen erstens, dass die Löhne nicht nur in ein paar öffentlich bekannten Einzelfällen massiv erhöht wurden. Die Zahl der Gehaltsmillionäre beispielsweise ist seit 1997 von 510 auf über 2800 Personen gestiegen, die Zahl der Bezüger von Gehältern über 500 000 Franken hat sich in der Periode 1997 bis 2008 von rund 2900 auf über 12 000 Personen erhöht. Die immer weiter sich öffnende Lohnschere ist kein Problem wegen einzelner Abzocker, sondern ist in unserem Land zu einem strukturellen Problem geworden. Diese Entwicklung ist unschweizerisch und ungerecht, und sie zerstört gefährlicherweise den sozialen Ausgleich. Zweitens: Während solche unverschämten Saläre ausbezahlt werden, müssen gleichzeitig 400 000 Menschen für unter 4000 Franken pro Monat arbeiten. Von dieser Ungerechtigkeit sind vor allem Frauen betroffen. Drittens, damit schliesse ich, geht es bei dieser Diskussion um Gerechtigkeit, Ethik und sozialen Frieden. Wenn unser Land seine wirtschaftliche Prosperität auf einem soliden Gesellschaftsvertrag entwickeln will, dann muss unsere Wirtschaft den Menschen in den Mittelpunkt stellen, nicht die Profitgier und die Abzockerei.