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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-06-01

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens meiner Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Kollege Vischer hat richtig ausgeführt, dass es gegenwärtig drei verschiedene Modelle gibt, mit denen man die sogenannte Abzockerei bekämpfen will:

Ein Modell ist dasjenige, das der Initiant, Herr Minder, vorschlägt. Er will bezüglich der Gehälter eigentlich alle Macht den Aktionären geben und vertraut darauf, dass Aktionäre langfristig bescheidenere Löhne festlegen. Wenn man weiss, dass Aktionäre heute ihre Aktien im Durchschnitt gerade noch ein halbes Jahr lang halten, häufig weniger lang, ist klar, dass nur wenig Hoffnung besteht, dass es so zu langfristig angemesseneren Managemententschädigungen kommt.

Das zweite Modell ist der Entwurf des Bundesrates bzw. der Beschluss des Ständerates. Das ist das wirkungsvolle Modell, das wir unterstützen. Es verlangt, dass die Gesellschaften die Löhne ihrer Verwaltungsräte und ihrer Manager selber festlegen können, dass aber Gesellschaften, die sehr hohe Entschädigungen festlegen - beim Modell des Bundesrates und des Ständerates liegt die Grenze bei 3 Millionen Franken, das ist wirklich ein sehr hoher Lohn -, dafür speziell besteuert werden sollen. Der Überschuss soll dann an alle Gesellschaften ausgeschüttet werden, vor allem natürlich an diejenigen Gesellschaften, die keine sehr hohen Entschädigungen festlegen. Das ist eine wirkungsvolle und marktwirtschaftliche Lösung: Diejenigen, die bei der Höhe ihrer Entschädigungen nur auf die Höhe des Geldbetrages schauen und meinen, sich selber bedienen zu können, werden mit ihrer eigenen Waffe geschlagen, indem die Gesellschaften, die sie beherrschen, dann dafür Steuern bezahlen müssen.

Ein drittes Modell beantragt die Minderheit Vischer. Es ist eigentlich ein einfacher Vorschlag: Die Minderheit Vischer möchte eine zahlenmässig ausgedrückte Relation zwischen der tiefsten und der höchsten Gesamtvergütung innerhalb einer Gesellschaft ins Gesetz aufnehmen. Wir glauben, dass das keine zielführende Lösung ist. Es soll jede Gesellschaft selber bestimmen können, wie sie ihre Löhne festlegt. Wenn sie zu hohe Löhne festlegt, riskiert sie im Sinne des Modells von Bundesrat und Ständerat eine mehr oder weniger hohe Besteuerung der Überentschädigung.

Es soll nicht Sache des Gesetzgebers sein, Löhne ins Gesetz hineinzuschreiben. Das soll - ausser natürlich in den häufigen Fällen von Gesamtarbeitsverträgen - Sache der Vertragspartner bleiben, das hat sich in der Schweiz bewährt.

Der zweite grosse Nachteil dieses Vorschlages ist, dass er nun wirklich sehr leicht zu umgehen ist. Wenn die Form, die darüber entscheidet, wie hoch der höchste und der tiefste Lohn sein sollen, die Gesellschaft ist, dann gründen diese Gesellschaften einfach eine Managergesellschaft, in der nur noch Manager sind. Da wird es wieder sehr einfach sein, das Verhältnis 1:12 einzuhalten: der tiefste hat dann eine Million Franken, und der höchste hat dann vielleicht zwölf Millionen Franken. Eine solche Bestimmung ist leicht zu umgehen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.