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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-06-01

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit Vischer geht es um eine gesetzliche, d. h. um eine staatliche Regulierung der Maximallöhne. Der Bundesrat und der Ständerat fordern ja, dass die Saläre so festzulegen sind, dass sowohl der wirtschaftlichen Lage als auch dem dauernden Gedeihen eines Unternehmens Rechnung getragen wird. Dabei sollen die Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben, den Leistungen und der Verantwortung der Empfänger stehen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass diese Definition ausreichend sei.

Die Minderheit Vischer will nun die Spitzensaläre weiter eingrenzen, indem sie die höchste Gesamtvergütung auf das Zwölffache des Medianlohns begrenzen will. In der Kommission wurde dieser Medianlohn nicht klar definiert. Es wurde zwar von einem schweizerischen Medianlohn von 5800 Franken pro Monat gesprochen. Die Frage ist aber: Ist das der richtige Massstab? Müssten nicht die einzelnen Gesellschaften eines Konzerns oder der Konzern insgesamt als Massstab herangezogen werden? Hier herrscht grosse Unklarheit. Nach Ansicht der Mehrheit wäre eine solche Begrenzung des Höchstlohns ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Das würde doch dem liberalen schweizerischen Wirtschafts- und Arbeitsrecht widersprechen.

Der Versuch, in die Vorlage gleich noch eine zweite Volksinitiative, die Initiative "1:12 - Für gerechte Löhne", zu verpacken, schien der Mehrheit nicht zweckmässig zu sein. Die Forderung widerspricht auch der Minder-Initiative, die ja nicht die Löhne begrenzen, sondern die Eigentümer stärken will. Diese Eigentümer sollen bei den Löhnen der Geschäftsleitung mitreden können. Mit der Begrenzung der Löhne werden die Aktionäre jedoch bevormundet.

Deshalb empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Die Kommission hat ihren Entscheid mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen gefällt.