Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-06-01
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01
Wortprotokoll
Bei Artikel 731h geht es um die Transparenz der Vergütungen, um die sogenannten weiteren Angaben. Nun verlangt die Minderheit Vischer, dass im Artikel 731h Absatz 2 Ziffer 2 nicht nur der Gesamtbetrag der Vergütungen und Kredite, die an die Geschäftsleitung gehen, sondern auch der höchste auf ein Mitglied entfallene Betrag inklusive Namen und Funktion publiziert werden. Herr Vischer will, dass jedes einzelne Mitglied seine Saläre inklusive Namen und Funktion im Geschäftsbericht bekanntgeben muss. Damit soll innerhalb der Geschäftsleitung und selbstverständlich auch gegenüber den Aktionären mehr Transparenz geschaffen werden.
Ihre Kommission für Rechtsfragen befürchtet jedoch, dass eine derart detaillierte Offenlegung die Abwerbung fördere, was nicht im Interesse der Gesellschaft sei. Zudem ist es eben so, dass nicht nur Geschäftsleitungsmitglieder zu den Spitzenverdienern gehören. Nicht selten, gerade im Finanzbereich, wenn ich an Händler denke, oder bei Spezialisten oder Forschern in der Industrie, sind Spitzenverdiener anzutreffen, die noch mehr verdienen als die Geschäftsleitung. Deshalb kann die individuelle Offenlegung kein endgültiges Bild, auch nicht der Bezüge der Mitarbeiter, geben.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese individuelle Bekanntgabe der Löhne der Geschäftsleitung abzulehnen.