Lexipedia

Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-06-01

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Die verbindliche Festlegung der Vergütungen der Geschäftsleitung ist eine unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des Verwaltungsrates; die Generalversammlung soll jedoch adäquat in die Vergütungsfragen mit einbezogen werden. Eine Möglichkeit, die sich in der Praxis - auf freiwilliger Basis - auch international immer mehr durchsetzt, ist die konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht. Hier muss der Verwaltungsrat über seine Vergütungspolitik im Vorjahr konkret Rechenschaft ablegen. Im Gegensatz zum Vergütungsreglement, das die Vergütungspolitik ex ante festlegt, ist der Vergütungsbericht retrospektiv. Falls der Vergütungsbericht durch die Generalversammlung keine hohe Zustimmung findet bzw. sogar abgelehnt wird, wie dies beispielsweise letzten Mittwoch bei der in Zug domizilierten Weatherford International Ltd. erfolgte, ist dies ein deutliches Signal an den Verwaltungsrat, seine konkrete Vergütungspolitik für das nächste Geschäftsjahr zu ändern.

Die konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht verhindert die mit den verbindlichen Abstimmungen verbundenen Rechtsunsicherheiten und die Komplikationen mit dem Arbeitsrecht, wie sie Kollege Hochreutener eben ausgeführt hat. Internationale Studien haben gezeigt, dass eine Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht eine ehrlichere Willensäusserung der Aktionäre erlaubt, als wenn diese zwingend über einzelne Vergütungen abzustimmen haben. Bei den zwingenden Abstimmungen wissen die Aktionäre, dass sie mit ihren Negativstimmen Rechtsunsicherheiten provozieren, unter welchen ihre eigenen Investitionen leiden könnten. Dies hemmt die freie Meinungsäusserung. Internationale Investoren ziehen daher einfache Konsultativabstimmungen - um eine solche handelt es sich bei der Abstimmung über den Vergütungsbericht - komplizierten und zwingenden Abstimmungskaskaden vor.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Anträgen meiner Minderheiten zu Artikel 731jbis, Artikel 698 Absatz 2 Ziffer 4a und in den Übergangsbestimmungen zu Artikel 3 Absatz 3 OR zuzustimmen.

Ich habe zudem einen Einzelantrag zu Artikel 731l deponiert, der vorsieht, dass die Abstimmung über die GL-Entschädigungen durchgeführt werden soll, sofern dies in den Statuten vorgesehen ist, sofern die Aktionärinnen und Aktionäre also bestimmen, dass sie über den Vergütungsbericht entsprechend abstimmen sollen. Ich bitte, auch meinen Einzelantrag zu unterstützen, damit ein kohärentes Konzept möglich wird.