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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-06-01

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Hier geht es um die Bewertung der Folge, um die sogenannte Folgebewertung. Wir haben in Artikel 960a die Bestimmung, dass bei der Ersterfassung die Aktiven zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden müssen. Der Entwurf des Bundesrates und der Beschluss des Ständerates lauten nun so, dass in der Folgebewertung Aktiven mit Börsenkurs zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet werden dürfen. Wir machen Ihnen nun den Vorschlag, den Sie in der ersten Beratung mit 89 gegen 69 Stimmen akzeptiert haben, dass dort, wo es sogenannt beobachtbare Marktpreise gibt, auch diese Marktpreise eingesetzt werden dürfen. Die Begründung lautet wie folgt: Mit dem Kurswert ist der Börsenkurs gemeint. Es kann aber auch ein ausserbörslicher Wert sein. Und es gibt in der Revisionspraxis Lösungen dafür, die bisher noch zu keinen Problemen geführt haben.

Der Bundesrat und der Ständerat sind der Auffassung, dass es sich hier um sogenannte unbestimmte Gesetzesbegriffe handle, die in der Praxis Schwierigkeiten böten. Aber wie gesagt, es gibt in der Revisionspraxis Fälle, wo das eben möglich ist. Der Entwurf des Bundesrates würde unseres Erachtens bei diesen Werten, die an der Börse nicht gehandelt werden, im Gegenteil zu Problemen führen. Wir sind der Auffassung, dass diese Formulierung "mit Börsenkurs" auch dort problematisch sein kann, wo praktisch kein Handel stattfindet.

In der Diskussion wurde das Beispiel des sogenannten Schwarzmarktes als Gegenargument eingeführt. Dieser Schwarzmarkt kann unseres Erachtens hier natürlich keine Rolle spielen. Es ist Sache der Revision zu bewerten, ob es hier um einen legalen oder illegalen Vorgang geht. Nun gibt es sogenannte Graumärkte, auch das ist in der Kommission ins Feld geführt worden. Graumärkte gibt es beispielsweise im Kunsthandel, aber der Kunsthandel hat andererseits auch keinen Börsenwert. Unseres Erachtens ist es deshalb zulässig, praxisgemäss und pragmatisch, wenn wir neben den Börsenwerten eben auch andere Marktpreise haben, die beobachtbar sind und sich in einem aktiven Markt gebildet haben.

Deshalb bitten wir Sie, wie bereits in der ersten Beratung, diesem Antrag auch heute stattzugeben. In der Kommission hat die ständerätliche Fassung nur mit dem Stichentscheid der Präsidentin obsiegt. Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie also, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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