Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-06-01
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Bei Artikel 962a Absatz 5 geht es um die Bezeichnung der anerkannten Standards. Sie sehen auf der Fahne links den Bundesratsentwurf. Der Bundesrat bezeichnet diese Standards. Er kann auch die Voraussetzung für die Wahl eines Standards und den Wechsel von einem Standard zum anderen festlegen.
Wir haben in der ersten Beratung den Antrag unterstützt, der meinem jetzigen Einzelantrag entspricht. Diese Bestimmung sehen Sie auf der Fahne auf Seite 14 in der Mitte. Dort haben wir festgelegt, dass die Regelung des Bundesrates zwar beibehalten werden soll, dass aber bei den kotierten Gesellschaften, für welche die Börse einen Standard festgelegt hat, nicht der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, die Standards zu bezeichnen.
Damit möchten wir erstens allfällige Widersprüche vermeiden und zweitens die Gesetze der Börse beachten. Diese sehen vor, dass die Börsen im Rahmen ihrer Selbstregulierung die anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen für die kotierten Gesellschaften und auch die Standards bestimmen können. In diese Selbstregulierungshoheit der Börsen soll unseres Erachtens nicht der Bundesgesetzgeber via Obligationenrecht eingreifen. Es gibt bekanntlich an der Börse nicht nur Schweizer Gesellschaften. Deshalb muss sie die Freiheit haben, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Wir haben die SWX, und wir haben die Berner Börse. An der Berner Börse gilt beispielsweise Swiss GAAP FER, an der Zürcher oder an der SWX-Börse gelten internationale Standards. Um das garantiert weiterführen zu können, brauchen die Börsen eine gewisse Autonomie.
Deshalb bitte ich Sie, hier meinem Einzelantrag zu folgen. Wie bereits erwähnt, haben wir dies in der ersten Beratung so definiert. Der Ständerat hat dann die bundesrätliche Fassung vorgezogen. In der Kommission für Rechtsfragen haben wir es aus irgendwelchen Gründen versäumt, diesen Antrag aufrechtzuerhalten. Dieses Versäumnis war aber [PAGE 882] nicht das Eingeständnis des Einverständnisses. Wir sind mit dem bundesrätlichen Entwurf nicht einverstanden.
Deswegen bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zu folgen und an unserem Beschluss, wie Sie ihn auf der Fahne in der Mitte finden, festzuhalten.