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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-07

Wortprotokoll

Aufgrund der kantonalen Polizeihoheit obliegen die Personenkontrollen an den Grenzen grundsätzlich den Kantonen. 1964 hat sich der Bund bereiterklärt, die Personenkontrollen an den Landesgrenzen im Strassen-, Bahn- und Schiffsverkehr zu übernehmen, da das Grenzwachtkorps auf den Grenzübergängen auch für die Zollkontrollen anwesend ist und die Personenkontrollen gleichzeitig durchgeführt werden können. [PAGE 938] Dadurch hat das Grenzwachtkorps in den letzten fünfzig Jahren im Bereich der Personenkontrollen grosse Erfahrungen gesammelt und auch eine sehr hohe Kompetenz entwickelt. Mit Schengen sind die Personenkontrollen an den Binnengrenzen in den Hintergrund getreten. Hingegen hat die Wichtigkeit der Personenkontrollen an den Aussengrenzen zugenommen.

Für die Schweiz bedeutet das, dass die Personenkontrollen auf den Flughäfen - die einzigen Schweizer Aussengrenzen, mit Ausnahme zurzeit noch des Fürstentums Liechtenstein, aber dort wird es irgendwann dann auch vorbei sein - heute systematischer und gemäss den Schengen-Vorschriften strenger durchgeführt werden müssen. Deshalb haben einige Kantone die Gelegenheit ergriffen, diese Personenkontrollen nun ebenfalls an das Grenzwachtkorps zu delegieren, um so auch eine hohe Qualität der Kontrollen zu gewährleisten. Andere Kantone können die verlangte Kontrolldichte und -qualität mit ihren eigenen Mitteln sicherstellen und nehmen diese Aufgaben daher weiterhin im Rahmen der kantonalen Polizeihoheit selber wahr; sie haben sich dafür entschieden.

Nach Auffassung des Bundesrates kann die Personenkontrolle an den Schengen-Aussengrenzen durch ein einziges Organ durchaus Vorteile haben, aber es ist auch so, dass dieser Entscheid weiterhin bei den Kantonen verbleiben soll, weil sie die kantonale Polizeihoheit haben.