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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2011-06-07

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-07

Wortprotokoll

Die Schweiz befindet sich in einem globalen Ideenwettbewerb. Dieser Wettbewerb erhöht die Ansprüche an die Bildungs- und Forschungssysteme. Wollen wir auch morgen an der Spitze mitspielen, müssen wir heute vorsorgen und investieren.

Die Schweiz kann sich in jedem Bereich von BFI mit der internationalen Konkurrenz messen. Unser Bildungssystem steht im Vergleich mit den umliegenden Ländern hervorragend da. Die Ergebnisse im Bildungsbericht Schweiz 2010 zeigen, dass unser Berufsbildungssystem gemessen an der Integration von Jungen und Erwachsenen im Arbeitsmarkt und gemessen an den Bildungsrenditen weltweit zu den besten gehört. Es erweist sich als besonders krisenresistent: Trotz angespannter Wirtschaftslage hat die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze im Jahr 2009 nur sehr geringfügig abgenommen. Rund zwei Drittel unserer Jugendlichen durchlaufen dieses Ausbildungssystem und finden dadurch den Einstieg in die Arbeitswelt. Einer der grössten Erfolgsfaktoren unseres Bildungssystems ist seine Praxisnähe. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zu unserer vergleichsweise niedrigen Jugendarbeitslosigkeit. Gerade die sozialen Spannungen in Ländern ohne solche Systeme zeigen, dass wir gut daran tun, berufspraktische und allgemeinbildende Bildungswege als gesellschaftlich gleichwertig anzuerkennen.

Bezüglich Innovationsleistung steht die Schweiz 2010 zum dritten Mal in Folge an der Spitze des europäischen Innovationsindexes. 2010 ist es der Schweiz gelungen, ihre Innovationsleistung gegenüber der europäischen Spitzengruppe dynamischer zu entwickeln. Unser Wachstum betrug 4 Prozent, jenes der Spitzengruppe Europas 2 bis 3 Prozent. Insgesamt stellen uns die Innovationsmessungen also gute Zeugnisse aus. Wir haben aber auch Nachholbedarf, wie unsere Untersuchung zur Patentsituation im Cleantech-Bereich zeigt. Hier verlieren wir im Vergleich zum Ausland seit zehn Jahren an Boden.

Interessante Befunde ergeben sich aus den neuesten Untersuchungen zu den Bildungskarrieren in der Schweiz. Sie bestätigen, dass wir im EVD mit unserer Stossrichtung, die Durchlässigkeiten im gesamten System zu verbessern, auf dem richtigen Weg sind. Eine Kombination von beruflicher und akademischer Bildung, die sogenannten gemischten Bildungspfade, wird vom Arbeitsmarkt belohnt. Das Einkommen liegt durchschnittlich 10 bis 30 Prozent höher als bei denjenigen, die rein akademische oder rein berufspraktische Bildungswege gewählt haben. Damit sich unser Land gegenüber der weltweiten Konkurrenz weiterhin behaupten kann, braucht unser Arbeitsmarkt hochqualifizierte Menschen, und zwar auf der gesamten Breite der Begabtenskala.

Die demografische Entwicklung wird die Fachkräftesituation in der Schweiz massiv verändern. Wenn wir nicht einfach ausländische Arbeitskräfte ins Land holen wollen, müssen wir im Bildungsbereich zahlreiche weitere Massnahmen umsetzen. Es geht um die Unterstützung von Wiedereinsteigern, es geht um die Umschulung mittels Passerellen, es geht um die Anrechnung von Bildungsleistungen. Wie Sie wissen, werde ich zum Thema Fachkräfte-Initiative im September 2011 Workshops mit Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und der Wissenschaft durchführen. Das Ziel ist es, die prioritären Massnahmen zur Erhöhung unseres Fachkräftepotenzials festzulegen und die Rollen von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Staat aufeinander abzustimmen. Die Vernehmlassung zu einem neuen Weiterbildungsgesetz werden wir noch dieses Jahr eröffnen.

Das Bildungssystem darf aber nicht allein auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Es muss auch dafür sorgen, dass junge Menschen mit Perspektiven auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden. Das Bildungssystem soll helfen, dass sich junge und erwachsene Bildungswillige zu selbstbewussten, eigenverantwortlichen und kritischen Bürgerinnen und Bürgern entwickeln können. In diesem Zusammenhang zwei Bemerkungen: Erstens wird die Sprachkompetenz immer wichtiger, und zweitens ist auch die politische Bildung je länger, je mehr zentral, wie die aktuellen Diskussionen im kaufmännischen Berufsfeld zeigen.

Die BFI-Botschaft 2008-2011 hatte zwei vorrangige Ziele. Es ging darum, auf der einen Seite die Sicherung und den Ausbau der hervorragenden Qualität unserer Forschung und Innovation und auf der anderen Seite ein angemessenes Wachstum der Grundbeiträge für die Lehre an den Hochschulen, verbunden mit Effizienzsteigerungen, sicherzustellen. Hier gibt uns der gemeinsam mit den Kantonen erarbeitete Bildungsbericht Schweiz 2010 wertvolle Hinweise, wo wir effizient und wirksam sind, wo Chancengleichheit gewährleistet ist und wo noch Verbesserungspotenzial vorliegt.

Welchen finanziellen Rahmen braucht es für die Umsetzung unserer Ziele? Gemäss Vorschlag des EDI und des EVD unterbreitet der Bundesrat mit der vorliegenden Botschaft elf Finanzbeschlüsse über einen Gesamtbetrag von 5,2 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Wachstumsrate von 1,9 Prozent gegenüber 2011. Sie könnten uns nun sagen, mit dieser Wachstumsrate werde der Priorität des BFI-Bereiches nicht Rechnung getragen. Wenn wir allerdings die Wachstumsrate in einen grösseren Kontext stellen, sieht die Situation anders aus. Ich erinnere daran, dass der Bundesrat für die Jahre 2008 bis 2015 beschlossen hat, im BFI-Bereich die jährliche Zielwachstumsrate von rund 4,5 Prozent beizubehalten. Keine andere Bundesaufgabe verzeichnet eine ähnlich hohe Wachstumsrate.

Ganz kurz zwei Worte zum Konsolidierungsprogramm: Sie wissen, dass mein Departement im Rahmen des KOP ursprünglich den Auftrag bekommen hatte, die Beiträge für die Förderung der Gleichstellung an den Fachhochschulen, hier ging es um 2,3 Millionen Franken, und für die Kampagne Berufsbildungplus.ch, hier ging es um 0,6 Millionen Franken, für das Jahr 2012 zu streichen. Nach den Verbesserungen der Haushaltperspektiven können diese Kürzungen nun rückgängig gemacht werden. Wir werden die Mittel wieder dem ursprünglichen Zweck zuweisen. In der vorliegenden Botschaft sind die Kürzungen noch nicht rückgängig gemacht; wir werden die Mittel mit dem Budget 2012 beantragen.

Zu den Anträgen Ihrer vorberatenden Kommission: Die WBK hat im Bereich der Berufsbildung einen Antrag auf Aufstockung der Mittel gestellt. Es wurde bereits mehrfach gesagt: Im Bereich der Berufsbildung beträgt die gesetzliche Richtgrösse für die Bundesbeteiligung 25 Prozent der Gesamtkosten der öffentlichen Hand. Im Gesetz ist festgehalten, dass der Bundesanteil bis spätestens im Jahr 2008 schrittweise erreicht werden sollte. Dies ist uns bisher nicht gelungen. Trotz schrittweiser Erhöhung der Bundesbeiträge werden wir im Jahr 2012 gemäss Bundesratsantrag einen Anteil von 22,2 Prozent erreichen. Es fehlen rund 100 Millionen Franken, um die gesetzliche Richtgrösse von 25 Prozent zu erreichen. Ihre WBK beantragt Ihnen gerade diese Aufstockung der Bundesbeiträge um 100 Millionen Franken. Damit würde der Bund den gesetzlichen Richtwert bereits im Jahr 2012 erreichen. Ihre Kommission geht also weiter als der Ständerat: Dieser hat am 17. März 2011 eine Aufstockung um rund 49 Millionen Franken beschlossen und macht damit einen ersten Zwischenschritt in Richtung der verlangten 25 Prozent.

Lassen Sie mich dies in aller Kürze in einen etwas grösseren Kontext stellen. Zum einen fordert der Schweizerische Gewerbeverband als wichtiger Verbundpartner im Interesse der gleich langen Spiesse zwischen Berufs- und akademischer [PAGE 973] Bildung zusätzliche 500 Millionen Franken für die höhere Berufsbildung auf Kosten der akademischen Bildung. Auf der anderen Seite pochen die Kantone darauf, dass der Bund seinen gesetzlichen Anteil an den Kosten der Berufsbildung trägt, notabene in jenem Bereich, den er vollständig steuert. Die Kantone akzeptieren nicht mehr, dass sie den vom Bund zu tragenden Anteil über weitere Jahre hinweg teilweise selbst finanzieren müssen. Zwischen diesen Ansprüchen gilt es optimale Lösungen für das ganze System der Berufsbildung zu finden. Wir haben in Gesprächen mit Spitzenvertretern der Berufsbildung mögliche Lösungen gesucht. Dabei ist uns klargeworden, dass sich die verschiedenen Partner nur auf einen gemeinsamen Nenner einigen können, wenn wir den gesetzlichen Richtwert spätestens ab 2013 einhalten können. Darüber hinaus prüfen wir eine stärkere Beteiligung an den Kosten der Prüfungen in der höheren Berufsbildung. Ziel ist es, einer weiteren Akademisierung der Bildungsgänge in der höheren Berufsbildung entgegenzuwirken. Nur so können alle Verbundpartner, also Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt, eine Lösung vereinbaren.

Zu den Fachhochschulen: Die Aufbau- und Konsolidierungsphase betreffend die Fachhochschulen ist abgeschlossen. Die sieben öffentlich-rechtlichen und zwei privaten Fachhochschulen spielen mit ihrem Studienangebot und der anwendungsorientierten Forschung eine wichtige Rolle als Innovationsmotoren an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. In den letzten Jahren haben wir die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst vollständig in die Bundeskompetenz integriert. Wir subventionieren diese heute im selben Ausmass wie die Bereiche Wissenschaft, Technik und Design.

In der vorliegenden Botschaft wird ein Kredit von 451 Millionen Franken für die Fachhochschulen beantragt. Dieser Betrag liegt nach Bereinigungen mit den Trägern der Fachhochschulen 14 Millionen Franken unter dem ausgehandelten Kompromiss gemäss Masterplan, und er liegt unter dem gesetzlich festgelegten Satz von 33 Prozent, nämlich bei knapp 27 Prozent. Wir müssen die fehlenden Mittel in Absprache mit den Kantonen über Priorisierungen und weitere Effizienzsteigerungen auffangen. Der Ständerat hat eine Aufstockung um 14 Millionen Franken beschlossen, er will damit die Lücke zwischen dem Masterplan und dem Bundesratsantrag schliessen. Ihre WBK schliesst sich dem Ständerat an.

Noch ein Wort zur Kommission für Technologie und Innovation: Die Verselbstständigung wurde per 1. Januar 2011 umgesetzt. Wenn wir die Innovationsleistung unseres Landes steigern wollen, müssen im Rahmen der BFI-Botschaft die Förderung anwendungsorientierter Projekte, der Wissens- und Technologietransfer sowie die Unterstützung von Start-ups eine echte Priorität sein. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Frankenstärke und der damit verbundenen Herausforderungen für den schweizerischen Export ist die herausragende Bedeutung der Innovation für die Schweizer Wirtschaft besonders deutlich geworden. Der Bundesrat hat deshalb am 16. Februar dieses Jahres beschlossen, dem Parlament im Rahmen des Nachtrages zum Budget 2011 und im Budget 2012 zusätzliche KTI-Mittel von je 10 Millionen Franken zu beantragen. Die KTI soll in der schwierigen Situation rasch mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden und unseren innovativen Unternehmen damit helfen, rechtzeitig zusätzlich Produkte von morgen auf den Markt zu bringen.

Gestatten Sie mir zum Schluss ganz kurz einen Ausblick auf die BFI-Botschaft 2013-2016: Die vorliegende Botschaft 2012 ist im Grossen und Ganzen eine Verlängerung der Botschaft 2008-2011. Das EDI und mein Departement arbeiten an der Planung für die Botschaft 2013-2016. Spätestens dort will ich deutliche Akzente gesetzt wissen:

1. Die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Beteiligungssätze in der Berufsbildung und im Fachhochschulbereich muss spätestens dort sichergestellt werden.

2. Eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs ist zu realisieren.

3. Es braucht Investitionen in die Fertigstellung grosser Forschungsinfrastrukturen wie z. B. des Röntgenlasers Swissfel am PSI, welche für die Zukunft unseres Forschungs- und Wirtschaftsstandortes wichtig sind.

4. Last, but not least haben wir unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen namentlich bei den Forschungsprogrammen der EU zu erfüllen.

Wir brauchen Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen. Zwei seien abschliessend genannt: Erstens zeichnet sich wie bereits erwähnt in einzelnen Wirtschaftssegmenten ein Fachkräftemangel ab. Hier müssen wir genau prüfen, welchen Beitrag der Staat an die Lösung liefern kann und soll. Gerade in diesem Bereich erhoffe ich mir vom Weiterbildungsgesetz einen Lösungsansatz. Zweitens brauchen wir nach den Ereignissen in Fukushima und unserem Bundesratsbeschluss, mittelfristig auf Kernkraft zu verzichten, für die Schweiz mittel- und langfristige Lösungsansätze im Energie- und Umweltbereich. Dem BFI-Bereich kommt bei diesen grossen Herausforderungen eine Schlüsselrolle zu. Wollen wir vorwärtsorientierte und nachhaltige Lösungen, brauchen wir den ganzen Querschnitt des BFI-Systems. Wir brauchen junge Leute, die in diesen Bereichen Kompetenzen erwerben, d. h., wir brauchen Bildung, und zwar auf allen Stufen, von der Berufsbildung bis zu den Hochschulen. Wir brauchen Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die ohne Druck auf unmittelbare Verwertbarkeit ihrer Resultate an neuen Lösungsansätzen forschen. Wir brauchen aber auch Unternehmen, die in Zusammenarbeit mit unseren Hochschulen in effiziente und nachhaltige Produkte von morgen investieren und uns helfen, die Herausforderungen zu meistern.

Die eben skizzierten Eckpunkte zeigen: Wir werden deutliche Akzente setzen und gezielt und überlegt in die Zukunft investieren. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschlüssen zuzustimmen.