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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2011-06-07

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-07

Wortprotokoll

Das Regierungspräsidium von Freiburg im Breisgau hat die Landwirtschaftsbehörden der Kantone an der Grenze zu Deutschland in einem Schreiben informiert, dass mit der neuen EU-Pflanzenschutzgesetzgebung die bis anhin geltende Vor-Ort-Tolerierung eines Übertritts nach Deutschland von Landwirten mit Schweizer Pflanzenschutzmitteln nicht mehr möglich sei. Der Bundesrat ist darüber informiert.

Grundsätzlich sieht die relevante EU-Gesetzgebung vor, dass in einem Mitgliedstaat nur Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden können, die in diesem bewilligt wurden. Eine Ausnahme bildet die Möglichkeit des Parallelhandels zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten. Als Drittstaat ist die Schweiz von diesen streng geregelten Zulassungsbestimmungen ausgeschlossen. In der Schweiz bewilligte Pflanzenschutzmittel können somit in Deutschland nicht frei in Verkehr gebracht werden. Das bis anhin geltende Regime stellte ein Gentlemen's Agreement zwischen den betroffenen Behörden dar. Es besteht keine vertragliche Grundlage mit Deutschland oder der EU dazu.

Das Importverbot ist somit aus rechtlicher Beurteilung haltbar. Erst das sich in Verhandlungen befindende Abkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich würde der Schweiz eine vertragliche Basis zur Teilnahme am EU-Zulassungsregime bieten. Die Verwaltung untersucht zurzeit in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grenzkantonen mögliche Lösungen zu dieser Problematik. Auf der Liste des Bundesamtes für Landwirtschaft, welche die Produkte enthält, die ohne Bewilligung in die Schweiz importiert werden dürfen, befindet sich unter anderem eine Vielzahl deutscher Pflanzenschutzmittel. Es gilt, mit den deutschen Behörden zu prüfen, ob diese die Wiederausfuhr dieser deutschen Produkte durch Schweizer Landwirte akzeptieren könnten. Dem Bundesrat sind keine ähnlich strikten Auslegungen des EU-Pflanzenschutzrechts durch die weiteren Grenzregionen bekannt.