Lexipedia

Jutzet Erwin · Nationalrat · 2001-06-05

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-05

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie um Überweisung dieser Motion, die den Bundesrat einladen soll, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Ich erinnere daran, dass dem Anliegen des Übereinkommens selbst von keinem Redner und keiner Rednerin, von rechts bis links, Widerstand erwachsen ist. Auch der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden; die Deza, die Direktion für Völkerrecht, das EDA überhaupt befürworteten die Ratifizierung. Das federführende Seco allerdings hat sich mit seiner Haltung gegen die Ratifizierung durchgesetzt, weil für dieses noch eine Streitfrage offen bleibt, ob nämlich die Fahrenden zu subsumieren seien - ja oder nein. Es wurde der Teufel an die Wand gemalt, gesagt, es entstünde eine Verpflichtung, für die Fahrenden Standplätze, Bildungseinrichtungen und Bildungsprogramme, besondere Gesundheitsvorrichtungen zu schaffen und auch das Raumplanungsgesetz zu ändern.

Herr Schlüer hat in dasselbe Rohr geblasen, hat da Stimmung gemacht, hat das Problem auf die Fahrenden reduziert. Meines Erachtens ist das nicht das Problem; Herr Galli hat ihm sehr gut darauf geantwortet. Nach mehreren intensiven Diskussionen und nach dem Studium von Schriftstücken ist die APK klar zum Schluss gekommen, dass die Fahrenden den Schutz dieses Abkommens nicht für sich beanspruchen können.

Sie fallen objektiv nicht unter den Begriff derjenigen, die von diesem Übereinkommen geschützt werden sollen. Auch die Fahrenden selber haben sich dahingehend geäussert, dass sie nicht unter dieses Abkommen fallen wollen. Die Schweizer Fahrenden sind Schweizer Bürger; sie beanspruchen keine Mehrrechte, wollen keine Privilegierung, sondern lediglich keine Diskriminierung. Gegenüber den ausländischen Fahrenden, den Sinti und Roma, den Zigeunern allgemein, geht die Schweiz mit der Ratifizierung dieser Übereinkunft keine Mehrverpflichtung ein.

Sollten immer noch Zweifel bestehen, so gibt es Barrieren, Leitplanken. Die erste ist der Ständerat: Wenn wir diese Motion überweisen, wird der Ständerat nochmals über die Bücher gehen; er hat die Möglichkeit, allenfalls Hearings durchzuführen, von den Fahrenden eine schriftliche Erklärung zu verlangen.

Die zweite Leitplanke ist, dass die Schweiz bei der Ratifizierung eine Deklaration, eine präzisierende Interpretation hinterlegen kann.

Die dritte Leitplanke - vom Seco hört man den Einwand, die Fahrenden könnten ihre Meinung jetzt oder bald oder in einer Generation ändern und den Schutz beanspruchen -: Ich würde meinen, dass der Grundsatz des guten Glaubens auch für völkerrechtliche Verträge gilt und die Schweiz dann klar sagen kann: Nein, die Fahrenden fallen nicht darunter, das war immer unsere Meinung, das haben wir auch schriftlich. Sollten wirklich alle Stricke reissen, so bestünde immer noch die Möglichkeit einer Kündigung dieses Übereinkommens.

Ich bitte Sie deshalb, nicht alles auf dieses Scheinproblem der Fahrenden zu fokussieren, sondern den 5000 indigenen Völkern zuliebe die Motion zu überweisen.