Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2011-06-15
Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Der Ständerat hat gestern die Vorlage behandelt und eine Differenz zu unserem Beschluss vom 16. März 2011 geschaffen. Diese Differenz betrifft die Verteilung der 112 Millionen Franken, die der Bundesrat für die Erreichung der bei der Einführung des NFA angestrebten Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen leisten will.
Unser Rat folgte am 16. März 2011 mit 87 zu 73 Stimmen dem Antrag einer Minderheit der Finanzkommission, welche diese 112 Millionen Franken vollumfänglich dem soziodemografischen Lastenausgleich zuteilen wollte. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Städte immer mehr Lasten zu tragen hätten und diese nicht genügend abgegolten würden.
Der Ständerat ist gestern mit 28 zu 14 Stimmen dem Antrag der Mehrheit seiner Finanzkommission gefolgt und hat beschlossen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Heute Morgen hat unsere Kommission getagt. Es lag sowohl der Antrag vor, dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zuzustimmen, wie auch ein Antrag, am Beschluss unseres Rates festzuhalten; zudem wurde ein Kompromiss vorschlagen, nämlich den Anteil des Bundes beim Lastenausgleich ausschliesslich dem soziodemografischen Lastenausgleich zukommen zu lassen. In Zahlen: Vom geografisch-topografischen Lastenausgleich wären 15,4 Millionen Franken abgezogen und zum soziodemografischen Lastenausgleich verschoben worden; beim Ressourcenausgleich sollten keine Änderungen vorgenommen werden. Der geografisch-topografische Lastenausgleich hätte damit statt 370 Millionen Franken noch 355 Millionen Franken erhalten, der soziodemografische Lastenausgleich hätte statt 370 Millionen neu 385 Millionen Franken erhalten. Das Verhältnis zwischen diesen zwei Töpfen hätte sich damit verschoben: von 50 zu 50 Prozent auf neu 48 zu 52 Prozent. Die Verbesserung zugunsten des soziodemografischen Ausgleichs wäre gemäss dem Antragsteller gering und hätte primär eine symbolische Bedeutung.
Der Antrag auf Festhalten am Beschluss des Nationalrates wurde zugunsten des Kompromissvorschlags zurückgezogen. Für den Kompromissvorschlag wurde ins Feld geführt, dass man den Entwicklungen, die auch im Wirksamkeitsbericht aufgezeigt werden, wenigstens ein bisschen Rechnung tragen müsse. Die Städte benötigten jetzt ein Zeichen, dass man ihre Anliegen ernst nehme.
Zugunsten des Entwurfes des Bundesrates und des Beschlusses des Ständerates wurde angeführt, dass man das System nicht schon jetzt ändern solle; dafür gebe es keinen Grund. Es werde immer vergessen, dass die Zentren nicht nur Lasten zu tragen hätten, sondern auch viele Vorteile geniessen würden. Eingewendet wurde auch, dass man in diesem heiklen Bereich keine symbolische Politik betreiben solle und der Ständerat seinen Entscheid mit der klaren Mehrheit von 28 zu 14 Stimmen getroffen habe.
Unsere Kommission unterstützte mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag, es sei dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.