Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-15
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme der vorliegenden Gesetzesrevision.
Der Bund hat gemäss Bundesverfassung dafür zu sorgen, dass genau und zuverlässig gemessen wird. Das ist zwar keine spektakuläre, aber eine äusserst wichtige Aufgabe. Die Schweiz hat heute eine hochstehende metrologische Infrastruktur; es gibt aber Verbesserungsmöglichkeiten. Vor allem haben sich - wir haben es bereits mehrfach gehört - die äusseren Bedingungen zum Teil stark verändert, auch das ruft nach Anpassungen.
Verändert hat sich zum Beispiel, dass es auf internationaler Ebene seit einiger Zeit neben der Zusammenarbeit der nationalen Metrologieinstitute immer mehr auch eine Konkurrenz zwischen diesen gibt. Immer mehr solche Institute bieten heute ihre Dienstleistungen nicht nur im Heimatstaat an, sondern eben auch im Ausland. Die EU bewegt sich in Richtung einer weiteren Liberalisierung des Eichwesens; damit werden die grenzüberschreitenden Leistungen in der Metrologie zunehmen. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf unser Land aus. Entsprechend haben andere Staaten - ich erwähne hier die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Schweden und Frankreich - ihre Metrologieinstitute in eine rechtliche Form geführt, die der hier vorgeschlagenen neuen Organisationsform des Metas entspricht.
Damit die Schweiz auch in Zukunft ein leistungsfähiges Metrologieinstitut hat, muss sich das Metas im Spannungsfeld zwischen Zusammenarbeit und Konkurrenz mit anderen Instituten erfolgreich behaupten können. Je leistungsfähiger unser nationales Metrologieinstitut ist, desto mehr mess- und präzisionstechnische Kompetenz steht der Schweizer Wirtschaft in unserem Lande zur Verfügung.
Ein weiterer Punkt ist folgender: Das Metas erbringt zum grossen Teil Dienstleistungen mit Monopolcharakter; das sind Dienstleistungen, für die es keinen funktionierenden Markt gibt. So betreibt das Metas z. B. aufwendige Messeinrichtungen, die privatwirtschaftlich nie rentieren würden. Kein privates Unternehmen könnte sich z. B. einen echofreien Raum für die Prüfung von Schallpegelmessinstrumenten leisten; aber etliche Unternehmen sind auf Schallpegelmessinstrumente angewiesen, sei es für Lärmmessungen oder für die Prüfung von Einrichtungen von Ohrenärzten.
Neben diesen Dienstleistungen mit Monopolcharakter bietet das Metas aber auch gewisse Dienstleistungen am Markt an. Um diese verschiedenen Aufgaben erfüllen zu können, benötigt das Metas einerseits eine flexible Organisationsform, andererseits verlangt die Art seiner Aufgaben - also seine Zuständigkeit für das Messwesen - auch weiterhin eine Anbindung an den Staat, sodass eine vollständige Privatisierung nicht infrage kommt. Nach den Kriterien des Corporate-Governance-Berichtes wird man diesen beiden Anforderungen - Flexibilität und Anbindung an den Staat - am besten in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit eigener Rechnung gerecht. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen beantragt Ihnen der Bundesrat die Umwandlung des Metas in ein eidgenössisches Institut; heute ist das Metas ja ein Flag-Amt.
Nun lässt sich einwenden, dass das Metas seine Aufgaben als Flag-Amt bisher ja gut erfüllt habe. Deshalb stellt sich die Frage, und die wird auch von der Kommissionsminderheit gestellt, warum das nicht auch in Zukunft möglich sein solle. Die Minderheit Ihrer Kommission ist eben der Ansicht, die Umwandlung des Metas in ein Institut sei unnötig, wobei sie vermutet, dass vor allem personalpolitische Gründe für die Umwandlung sprächen. Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb Nichteintreten. Es wurde auch die Befürchtung geäussert, dass sich das Metas nach der Auslagerung der Aufgaben in ein Institut vor allem auf lukrative Aufgaben konzentrieren und andere Bereiche vernachlässigen würde.
Ich möchte diesen Einwänden Folgendes entgegenhalten: Die Umwandlung des Metas in ein Institut ist keine Glaubensfrage, sondern die richtige Antwort auf veränderte Umstände. Die Zeiten sind eben vorbei, als jedes Land sein eigenes Metrologieinstitut für die eigene Forschung und die Wirtschaft hatte. Die Dienstleistungen, die das Metas am Markt erbringen muss - und diese Dienstleistungen werden in Zukunft wichtiger sein -, bedingen eine flexible Organisationsform, bedingen einen Institutsrat, in dem auch Kompetenzen vorhanden sind und der eben auch die internationale Situation kennt.
Es geht dem Bundesrat aber in keiner Art und Weise darum, mit der Umwandlung des Metas in ein Institut die personalrechtliche Situation im Sinne von mehr Flexibilität auszunutzen. Das Metas ist auf beste Kompetenz der Mitarbeitenden angewiesen, schon heute und auch in Zukunft; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind letztlich das Kapital des Metas. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das auch in Zukunft so bleiben wird. Deshalb hat der Bundesrat die Vorlage so ausgestaltet, dass in Bezug auf die personalrechtliche Situation auch in Zukunft die Garantie besteht, dass das Bundespersonalgesetz weiterhin die Grundlage ist, was für die Mitarbeitenden des Metas die beste Ausgangslage darstellt. Ich werde hierauf in der Detailberatung zum entsprechenden Antrag der Kommissionsminderheit noch einmal zu sprechen kommen. Das Metas kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn sein hochqualifiziertes und spezialisiertes Personal die Arbeit gut macht. Deshalb noch einmal: Wir möchten, dass die Umwandlung zu keinen personalpolitischen Verschlechterungen führt. Der Bundesrat und die Leitung des Metas werden im Gegenteil alles daran setzen, dass das Personal im Metas bleibt und dort seine Arbeit unter besten Voraussetzungen verrichten kann.
Für die Umwandlung des Metas braucht es aber eben eine Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz. Bei der Vorbereitung dieser Grundlage hat sich gezeigt, dass die nötigen Vorschriften nur schlecht in das heute geltende Gesetz eingefügt werden können. Es wurde deshalb ein totalrevidiertes Messgesetz vorbereitet; dieses wurde letztes Jahr in die Vernehmlassung gegeben. Dabei hat sich gezeigt, dass die organisatorischen und metrologischen Vorschriften am besten in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt werden. Der Bundesrat hat diese Anregung aufgenommen. Insgesamt wurde das Revisionsvorhaben in der Vernehmlassung sehr gut aufgenommen. Die grosse Mehrheit der Teilnehmer unterstützt die Umwandlung des Metas in ein eidgenössisches Institut. Auch fast alle Kantone sind mit der Dezentralisierung des Metas einverstanden. Die Erwartungen, welche die Kantone in der Vernehmlassung geäussert haben, wurden erfüllt. Nach dem Zeitplan des Bundesrates soll das Metas am 1. Januar 2013 in ein eidgenössisches Institut umgewandelt werden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und damit die Umwandlung des Metas auf den 1. Januar 2013 zu ermöglichen.