Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2001-06-05
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-05
Wortprotokoll
Im Namen einer beträchtlichen Minderheit - das Verhältnis lautete 10 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen - und auch im Namen der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, diese IAO-Konvention Nr. 169 nicht zu genehmigen, die Motion also abzulehnen.
Die Debatte in der APK wurde zunächst in der Meinung geführt, wir hätten hier alleine für Minderheiten, also indigene Völker irgendwo in fernen Erdteilen, Solidarität zu bekunden; wir seien selbst von Abkommen nicht betroffen. Das war die vorherrschende Meinung, die zu sehr grosszügiger Beurteilung dieser Konvention führte und dazu veranlasste, den Bundesrat zu drängen, vorwärts zu machen.
Die Tatsache, dass diese Konvention schon seit vielen Jahren existiert, bisher aber erst von 14 Ländern ratifiziert worden ist, ist allerdings ein Zeichen dafür, dass eine gewisse Vorsicht am Platz wäre, dass die Dinge genauer anzuschauen wären. Vom Seco sind wir dann, meines Erachtens völlig zu Recht, darauf hingewiesen worden, dass ein offenes Problem besteht.
Dazu muss man die Technik kennen, mit der diese Konvention mit den indigenen Völkern umgeht. Es ist nicht so, dass eine übergeordnete Instanz geschaffen wurde, die ein Volk als indigen anzuerkennen hätte. Nein! Gemäss dieser Konvention kann ein Volk oder eine Gruppe, die sich selbst als indigen empfinden, sich als indigenes Volk erklären, womit es als indigenes Volk anzuerkennen ist. Die Anerkennung beruht allein auf einer Selbstdeklaration, die nicht von einer dafür geschaffenen Instanz zu beurteilen ist. Das Seco hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrenden grundsätzlich nicht davon ausgeschlossen werden können, sich als indigenes Volk zu erklären und, wenn sie das tun, damit ganz bestimmte Sonderrechte für sich zu beanspruchen.
Diese Ansprüche sind dann abschliessend verbindlich. Es ist ausgeschlossen, dieser Konvention beizutreten und gleichzeitig einen Vorbehalt anzubringen, des Inhaltes, dass die Fahrenden nicht zu den indigenen Völkern gehören. Das können wir nicht. Wenn wir dieser Konvention beitreten, müssen wir dies vollumfänglich tun. Und wir gewähren damit einem jeden Volk - auch den Fahrenden - das Recht, sich als indigen zu erklären und damit Sonderrechte zu beanspruchen. Solche Sonderrechte könnten beansprucht werden bezüglich Raumplanung, bezüglich Arbeitsrecht - beispielsweise bezüglich der Kinderarbeit. Sonderrechte könnten beansprucht werden im Sozialversicherungsbereich.
Natürlich, Herr Gysin, werden auch Fahrende, die krank werden, hier in Spitäler aufgenommen und gepflegt; das ist doch nicht das Problem! Das Problem lautet, wie die Krankenversicherung für solche Fälle zu regeln ist und welche Stellung die Betreffenden im Gesetz bekämen. Sonderrechte könnten überdies bezüglich Justiz beansprucht werden.
Als zwar nicht mehr amtierender, aber als ehemaliger Gemeindepräsident glaube ich hier zu einer Feststellung berechtigt zu sein: Es gibt zahlreiche Gemeinden in diesem Land, die Jahr für Jahr Fahrende beherbergen; sie beherbergen auch Sinti und Roma und wie sie sich auch nennen. All diese Gemeinden bemühen sich - und ihre Aufgabe ist weiss Gott nicht immer einfach -, diese Leute fair zu behandeln, ihnen gute Bedingungen zu gewähren. Sie beissen auch auf die Zähne, wenn sie danach manchmal aufräumen müssen, was zweifellos nicht immer angenehm ist. Da können Gemeindepräsidenten aus allen Fraktionen mit vielen Beispielen aufwarten. Und dennoch: Im Jahr danach wird wieder willkommen geheissen; die Aufnahme wird wieder gewährleistet, und die Behandlung der Fahrenden ist erneut fair und gut. Aber es geht nicht an, dass wir über die Köpfe unserer Gemeinden hinweg nun einfach einer Konvention beitreten, die den Fahrenden allein ermöglicht, sich zum indigenen Volk zu erklären und damit Sonderrechte für sich zu beanspruchen, die andere, die sich z. B. an das Raumplanungsgesetz zu halten haben, nicht für sich beanspruchen können.
Ich bin der Auffassung, dass das Seco, wenn es auf solche Zusammenhänge aufmerksam macht, verantwortungsbewusst und richtig handelt. Es muss sich dafür keine Kritik gefallen lassen.
Es soll in diesem Land nicht Sonderrecht geben. Wir haben genügend gutes Recht, und wir haben genügend Behörden, die dieses Recht fair und gut handhaben, die nicht einer neuen, übergeordneten Gesetzlichkeit unterstellt werden dürfen, deren Konsequenzen aus heutiger Sicht nicht absehbar sind.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, die Motion nicht zu überweisen. Ich bitte Sie, auch das allfällige Postulat nicht zu überweisen. Die Vorlage ist von der Sache, nicht von der Dosis her falsch.
Ich bitte Sie, diese Motion nicht zu überweisen.