Theiler Georges · Nationalrat · 2011-06-15
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-15
Wortprotokoll
"Sicheres Wohnen im Alter" - diese Volksinitiative tönt nicht nur gut, sie ist auch gut. Ich bitte Sie im Namen der starken Minderheit, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Ich lege hier meine Interessen offen: Ich bin Mitglied des Hauseigentümerverbandes Schweiz, und ich bin auch Mitglied des Initiativkomitees.
Der Eigenmietwert ist eine schlechte Lösung, die jetzt zumindest teilweise angepasst werden muss. Warum ist der Eigenmietwert schlecht? Es wird ein fiktives und dazu noch in einem komplizierten System ermitteltes Einkommen besteuert. Dieses Einkommen wird ja gar nie realisiert. Dies wirkt sich vor allem für ältere Menschen fatal aus, welche die Hypotheken teilweise oder ganz amortisiert haben oder sie nach der Pensionierung amortisieren können. Die Initiative sieht vor, dass genau diese Gruppe in Zukunft wählen kann - damit ist keine Verpflichtung verbunden -, ob sie den Eigenmietwert noch versteuern will oder eben nicht. Selbstverständlich sind im letzteren Fall dann auch die Schuldzinsen nicht mehr abzugsfähig; ein Pauschalabzug für den Unterhalt wird aber bleiben. Der Eigenmietwert ist eine staatliche Aufforderung zum Schuldenmachen, das ist einfach so. Ich sehe beim besten Willen nicht, woher der Staat die Legitimation nimmt, sich eine solche Aufgabe zuzuweisen. Das kann keine staatliche Aufgabe sein; es sind Fehlanreize, und eigentlich profitieren davon vor allem die Banken, aber auch die Versicherungen, welche auf der einen Seite bei der Hypothek entsprechend kassieren und auf der anderen Seite, sofern das Geld angelegt wird, dann auch noch bei der Geldanlage.
Nun zum Gegenvorschlag: Die Minderheit begrüsst den Gegenvorschlag. Wir möchten bezüglich Unterhaltsabzug noch Änderungen anbringen können, damit wir faktisch näher bei der heutigen Lösung wären als bei dem, was der Ständerat uns vorschlägt. Dies können wir aber nur dann tun, wenn wir auf die Vorlage eintreten und dann die Sache in der WAK diskutieren. Sie haben dann am Schluss, wenn Sie das Ergebnis vor sich haben, immer noch die Freiheit, zu beurteilen, ob die Initiative, der heutige Zustand oder eben der Gegenvorschlag des Ständerates vorzuziehen ist. Sie können am Schluss die Vorlage immer noch ablehnen oder ihr zustimmen.
Ich bitte Sie also um Eintreten. Damit geht die Vorlage zurück an die WAK. Falls der Gegenvorschlag - das haben Sie von den Kommissionssprechern gehört - die Detailberatung besteht, kommt er dereinst wieder in diesen Rat zurück.
Am Schluss noch ein Wort zu den vieldiskutierten Auswirkungen: Wir haben zu den Auswirkungen in der Kommission eine Tabelle erhalten. Diese Tabelle ist für mich völlig unbrauchbar - oder noch schlimmer: Sie suggeriert, dass eine exakte Bemessung in diesem Bereich möglich sei. Warum ist die Berechnung falsch und auch irreführend? Wenn man die Tabelle anschaut und etwas konkreter hinguckt, dann kann man im Kleingedruckten lesen, dass sie auf einer Simulation basiert, dass sie auf den Daten des Kantons Bern beruht, also eines einzigen Kantons, und dass sie von der Steuerperiode 2005 abgeleitet wurde. Man hat dann eine Hochrechnung gemacht, offenbar für das Jahr 2008, und logischerweise musste man diese Zahlen auch noch auf die ganze Schweiz hochrechnen. So etwas kann ja beileibe nicht stimmen. Es wurde - und das ist ja eigentlich fast grotesk - ein Hypothekarzins von 5 Prozent angenommen und damit gerechnet. Frau Bundesrätin, ich weiss nicht, wer in Ihrem Departement heute noch 5 Prozent Hypothekarzins bezahlt; ich finde in meinem Umfeld niemanden mehr, der das tut. Ich meine, da ist die Berechnungssituation völlig falsch; das müsste man längst anpassen.
Das letzte Element: Die volkswirtschaftlichen Effekte, welche mit einem solchen Wechsel verbunden sind, sind überhaupt nicht berücksichtigt worden. Ich gebe zu, dass sie auch schwierig zu berechnen sind und man nur von Grössenordnungen ausgehen kann. Auf Ihrer Tabelle finde ich aber eine einzige Zahl unten am Strich, als ob das eine exakte Wissenschaft wäre; das ist es aber eben gerade nicht. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, uns bei solchen Vorlagen in Zukunft entweder Schätzungen vorzulegen und diese dann auch so zu titulieren, damit das jedem Mann und jeder Frau in diesem Land und auch den Medien klar ist, oder dann auf solche Zahlen zu verzichten.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen und auch für das Eintreten auf den Gegenvorschlag zu stimmen, damit wir diesen Gegenvorschlag überhaupt zuerst einmal diskutieren können.