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Frick Bruno · Ständerat · 2011-06-01

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01

Wortprotokoll

Die SiK schlägt Ihnen einen einfachen Bundesbeschluss vor. Er ist ein Planungsauftrag an den Bundesrat und besteht aus vier Elementen. Zum Ersten soll eine Armee mit einem Sollbestand von 100 000 Dienstpflichtigen vollständig ausgerüstet und fähig sein, die drei Verfassungsaufträge zu erfüllen, nämlich die Kernkompetenz der Verteidigung zu erhalten, zivile Behörden zu unterstützen und einen Beitrag zur internationalen Friedensförderung zu leisten. Zum Zweiten sollen die angestauten Mängel bei der Ausrüstung, erhebliche Ausrüstungslücken im Betrag von rund 1,2 Milliarden Franken, mittels Spezialfinanzierung beseitigt werden. Zum Dritten schlagen wir Ihnen vor, 22 Kampfflugzeuge als Teilersatz des Tigers aufgrund der abgeschlossenen Evaluation sofort zu beschaffen und mittels Spezialfinanzierung zu bezahlen. Zum Vierten verlangen wir mittels eines Kommissionspostulates einen Bericht des Bundesrates im Hinblick auf ein stärkeres Engagement der Schweiz bei einer europäischen Sicherheitsarchitektur.

Wir stellen heute die sicherheitspolitischen Weichen bezüglich der Armee für die nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahre. Es sind wichtige Entscheide, weshalb ich unsere Anträge mit der nötigen Gründlichkeit erläutern möchte.

Zunächst zur Armee: Warum schlagen wir Ihnen eine Armee von 100 000 Dienstpflichtigen vor, warum genügen 80 000 gemäss Armeebericht des Bundesrates nicht? Heute sind es 120 000 plus rund 60 000 Reserve. Auch wir beantragen Ihnen also eine erhebliche Reduktion. Der Bundesrat beantragt einen Sollbestand von 80 000 Dienstpflichtigen und einen Finanzbedarf von 4,4 Milliarden Franken jährlich. Im Armeebericht zeigt der Bundesrat die heutigen Mittel anschaulich auf. Er sieht für die Armee ein gutes Leistungsprofil vor, kommt aber unvermittelt zum Schluss, dass 80 000 Armeeangehörige, 4,4 Milliarden Franken pro Jahr und 5 Millionen Diensttage genügen. In der Kommissionsarbeit zeigte sich rasch, dass diese Zahlen finanzpolitisch motiviert sind und ohne vorgängige Prüfung von Varianten und ohne verlässliche Kostenberechnung entstanden sind. Die Vorgabe des Bundesrates hielt der sachlichen Überprüfung denn auch nicht stand.

Es ist evident, dass mit dem Antrag des Bundesrates die heutigen Mängel fortleben würden, nämlich eine schöne Armee auf dem Papier, aber ungenügend in der Realität, mit folgenden Konsequenzen: fehlende Ausrüstung und Fahrzeuge, frustrierte und enttäuschte Soldaten und Offiziere, die als denkbar schlechte Armeebotschafter aus dem Militärdienst nach Hause und ins zivile Leben zurückkehren. Die Betriebskosten der Armee verschlingen heute 70 Prozent des Budgets; für Investitionen stehen nur 30 Prozent zur Verfügung, und das Verhältnis verschlechtert sich zusehends. Nach unserer Überzeugung ist das Verhältnis von 60 Prozent Betriebs- und 40 Prozent Investitionskosten einzuhalten und nicht zu verschlechtern.

Unter diesen Voraussetzungen sah sich die Sicherheitspolitische Kommission veranlasst, den Lead in dieser Sache zu übernehmen. Sie hat Zusatzaufträge erteilt: Das VBS wurde beauftragt, Varianten zu rechnen für Armeen von 60 000, 80 000, 100 000 und 120 000 Dienstpflichtigen, die jeweils vollständig ausgerüstet sind. Unser Ziel ist evident, und das möchte ich in aller Klarheit herausstreichen: Wir wollen, dass das Leistungsprofil der Armee, ihre Grösse, ihre Ausrüstung und ihre Kosten kongruent sind. Die Kernelemente der Armee sollen im Gleichgewicht stehen, damit sollen die heutigen Mängel beseitigt werden - mit Betriebs- und Investitionskosten im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent.

Das VBS hat die Zusatzberichte fristgerecht - wir danken dafür - bis Ende März vorgelegt, unseres Wissens mit Kenntnis des Bundesrates. Wir haben festgestellt, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zusatzberichte nicht erhalten hatten, und haben daher vor zwei Tagen veranlasst, [PAGE 389] dass sie Ihnen vollständig ausgeteilt wurden. Sie verfügen nun darüber.

Was ergibt die Bewertung der vier Varianten? Ich verweise auf Kapitel 4, Seite 34 des Zusatzberichtes. Wir teilen die Bewertung, die das VBS nach Prüfung getroffen hat. Wir teilen die Bewertung, dass die Variante mit 100 000 Angehörigen der Armee (AdA) bezüglich Umfang und Qualität, Reaktionsfähigkeit und Durchhaltefähigkeit sowie bezüglich Effizienz befriedigt. Tiefere Varianten genügen nicht, die höhere Variante - 120 000 AdA - schneidet allerdings noch besser ab. Die 100 000er-Variante schneidet auch bezüglich Milizsystem, Wehrgerechtigkeit, Kadernachwuchs und Ausbildungseffektivität befriedigend, ja gut ab, allerdings kostet sie nach ersten Berechnungen rund 5,1 Milliarden Franken.

Die Sicherheitspolitische Kommission teilt nach einer ersten Prüfung sowohl die Bewertung als auch die Zahlen des Zusatzberichtes. Zwei Merkmale sind bei der Beurteilung dieser Armeevarianten evident: Erstens ist eine grössere Armee bestimmt teurer als eine kleinere, aber die Kosten steigen wesentlich unterproportional zur Grösse. Zweitens ist die Durchhaltefähigkeit ein entscheidender Faktor; sie ist erst ab 100 000 AdA befriedigend.

Was kann die Armee mit 100 000 AdA? Ich verweise Sie auf den Anhang 2 zum Zusatzbericht. Sie wird in etwa 31 000 Personen für Basisleistungen, d. h. für Ausbildung, Infrastruktur, Führungsunterstützung, Logistik, Nachrichtendienst usw. einsetzen. 11 000 Personen werden für Leistungen in der Luft und aus der Luft, also Flieger und Flab, benötigt. 20 000 Personen sind für traditionelle Verteidigungsaufgaben reserviert, sie sollen die Kernkompetenz der Verteidigung gegen einen mechanisierten Angriff erhalten. 1000 Personen sind für Friedensunterstützungseinsätze im Ausland vorgesehen. 37 000 Personen werden für die Unterstützung der zivilen Behörden gebraucht.

Bei diesem Posten möchte ich kurz verweilen: Nach heutiger Auffassung ist die Aufgabe, zivile Behörden zu unterstützen, eine Kernaufgabe der Armee. Die Armee muss sie erfüllen können, und zwar mit einer Ablösung, also beispielsweise 25 000 Mann in einer ersten Ablösung und 10 000 bis 12 000 Mann in einer zweiten Ablösung. Warum braucht es so viele Personen? Stellen wir uns das so vor: Etwa 25 000 Mann sind in einem Einsatz. Weil drei Schichten nötig sind, ist wegen Schichten, Urlauben, Krankheiten usw. jeweils nur ein Viertel bis ein Drittel der Leute, also 6500 bis 8000 Personen, im Einsatz. Wenn sich die Truppe je nach Situation noch selber schützen muss, beansprucht dies nochmals einen Fünftel, sodass für den Einsatz effektiv nur etwa 5500 bis 7500 Personen zur Verfügung stehen, um - das sind die Aufgaben der Armee - unsere verletzliche Infrastruktur zu schützen, wichtigste Verkehrswege offen zu halten, Schienen- und Energieinfrastruktur und Produktionsanlagen zu schützen usw.

Die Armeeaufgabe der Unterstützung ziviler Behörden in diesem Mass ist eine Besonderheit der Schweiz. Andere Länder kennen sie nicht in dieser Art, auch die neutralen und die blockfreien Länder nicht. Die Armee ist eben die strategische Reserve unseres Landes. Warum brauchen wir die Armee zur Unterstützung ziviler Behörden? Werfen wir einen Blick auf die Polizeidichte: Die Schweiz hat im ländlichen Raum rund 2 Polizisten pro 1000 Einwohner, in Städten und Agglomerationen etwas mehr. In Frankreich ist die Zahl wesentlich höher; in Paris sind es rund 9 Polizisten pro 1000 Einwohner, in Italien und anderen Ländern ist es ähnlich. Die Schweiz kann also keine strategische Reserve aus Polizeikräften bilden; wir tun das mit unserer Milizarmee. Mir als Demokraten und Republikaner ist eine Milizarmee, welche diese Aufgaben versieht, ausserdem wesentlich näher als eine stehende Reserve von 20 000 Polizisten.

Aus diesen Gründen ist die Armee wesentlich grösser als in anderen Ländern. Vergleiche mit Deutschland sind in dieser Art daher nicht tauglich. Und eben: Der zweite Grund für eine grössere Armee ist die Miliz. Unsere Milizarmee muss im Einsatz abgelöst werden. Wir sollten die Frauen und Männer im Dienst nicht während eines Jahres dem Zivil- und Wirtschaftsleben entziehen, vielmehr sind alle paar Monate Ablösungen nötig. Damit darf ich bezüglich der Unterstützung ziviler Behörden wiederholen, was ich bereits zum sicherheitspolitischen Bericht ausgeführt habe: Die Schweiz verteidigen heisst heute nicht in erster Linie, gegen einen mechanisierten Angriff gewappnet zu sein; die Schweiz verteidigen heisst heute in erster Linie vielmehr, bereit zu sein, die verletzliche Infrastruktur unseres Landes zu schützen.

Unterstützungssoldaten sind anders als Soldaten für traditionelle Verteidigungsaufgaben: Sie sind anders ausgerüstet, anders ausgebildet und denken anders. Während der traditionelle Abwehrkampf mit Feuer und Bewegung geführt wird und darauf abzielt, den Gegner zu vernichten, schützt der Unterstützungssoldat. Er wendet möglichst wenig Gewalt an - nur so viel wie nötig. Früher haben wir diese Truppen "Territorialtruppen" genannt. Wie wir sie künftig bezeichnen, ist offen. Ob wir sie wieder als "Territorialsoldaten" oder einfach als "Infanteristen" oder als "Swiss National Guard" bezeichnen - wir wissen alle, was wir darunter zu verstehen haben.

Nun zur Frage, weshalb wir uns für eine Grösse von 100 000 und nicht von 80 000 oder 120 000 Mann entschieden haben. Kurz zusammengefasst: Aus der Bewertung, die Ihnen vorliegt, wird klar, dass 80 000 Dienstpflichtige keine befriedigende Leistung zu erbringen vermögen und zudem - bei richtiger Rechnung - 4,9 Milliarden und nicht bloss 4,4 Milliarden Franken kosten werden, wie es sich der Bundesrat bei seinem politischen Entscheid erhofft. 120 000 Dienstpflichtige wären wohl wünschbar, und die Leistungen wären wesentlich besser, doch die Kosten würden jährlich um etwa 200 Millionen Franken höher liegen, und die Mängelbeseitigung kostet nochmals 200 Millionen. Darum hat sich die Sicherheitspolitische Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen für Masshalten entschieden - Masshalten im Sinne einer politischen Bescheidung. Wir wissen, dass wir mit dem vorliegenden Planungsbeschluss viel verlangen: Wir verlangen eine taugliche Armee, wir verlangen die Beseitigung der Ausrüstungsmängel, wir verlangen den Kauf von Flugzeugen als Ersatz für den Tiger.

Die Kosten für die künftige Armee werden sich auf etwa 5,1 Milliarden Franken belaufen. Hinzu kommen die Mängelbeseitigung und je nach Wahl des Anbieters 3,3 bis 4,8 Milliarden für Kampfflugzeuge. Für die letzten beiden Aufgaben schlagen wir Ihnen eine Spezialfinanzierung vor. Verteilt auf etwa zehn Jahre heisst das, dass wir für die Armee rund 5,5 Milliarden Franken jährlich aufwenden. Das sind 1,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Bis zum Ende des Kalten Krieges waren unsere Aufwendungen doppelt so hoch. Mit 1,1 Prozent liegen wir etwas höher als bisher - etwa 0,8 Prozent -, aber international liegen wir in einem mittleren unteren Rahmen. Die Nato beispielsweise verlangt von ihren Mitgliedern 1,5 Prozent.

Weiter verweise ich bezüglich der Kosten auf die Neutralität. Die Neutralität ist, und die Umfragen belegen das, ein zentraler Wert der Schweizer Politik. Ein neutraler Staat muss aber etwas mehr für die eigene Sicherheit und die Armee leisten. Neutralität und Sicherheit gibt es nicht zum Discountpreis. Die 1,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes scheinen uns im unteren Rahmen angemessen zu sein.

Nun kurz zum zweiten Punkt, zur Beseitigung der Ausrüstungsmängel: Wir wissen es alle und haben es bei Truppenbesuchen, die wir recht überraschend machen, hautnah erlebt: Die Armee hat grosse Ausrüstungsdefizite. Wir schlagen vor, diese nun in wenigen Jahren zu beseitigen. Ein grosser Teil betrifft Fahrzeuge: Radschützenpanzer, geschützte und ungeschützte Mannschaftstransportfahrzeuge für rund 1,2 Milliarden Franken. Dafür schlagen wir eine Sonderfinanzierung vor. Ich gehe beim nächsten Punkt, beim Flugzeugkauf, darauf ein.

Andere Ausrüstungsmängel sind durch jährliche Rüstungsprogramme zu beheben.

Zum dritten Punkt, Kauf von Kampfflugzeugen bzw. Tiger-Teilersatz: Ich äussere mich in der gebotenen Kürze zu den drei Varianten. Erstens hat der Nationalrat mittels der Motion 10.3889 einen sofortigen Kauf von Kampfflugzeugen beschlossen; zu finanzieren wäre er über die laufende [PAGE 390] Rechnung. Zweitens lag uns die Motion Fournier 10.3724 vor, welche unser Rat der SiK zur Vorprüfung überwiesen hatte; Herr Fournier will ebenfalls einen sofortigen Kauf, aber eine besondere Finanzierung. Drittens macht der Bundesrat einen Vorschlag; er hat die Evaluation abgeschlossen, möchte die Optionen aber verfallen lassen, in vier bis fünf Jahren eine neue Evaluation starten und dann ebenfalls mittels Spezialfinanzierung Flugzeuge beschaffen. Wichtig zu wissen ist also: Alle wollen den Kauf eines Ersatzes für die Tiger-Kampfflugzeuge, beim Zeitpunkt und bei der Finanzierung unterscheiden sich die Varianten.

Warum haben wir uns für die Variante Fournier entschieden und sie in Ziffer IIbis in den Planungsbeschluss aufgenommen? Es gibt vier Gründe dazu:

1. Die Tiger sind alte Flugzeuge mit einer Technologie aus den Sechzigerjahren: Sie sind nur bei Tag, bei gutem Wetter und guter Sicht einsatztauglich, also nur sehr beschränkt für den Luftpolizeidienst und für Verteidigungsaufgaben einsetzbar. Wir können sie zwar für voraussichtlich rund eine Milliarde Franken für Nacht- und Schlechtwettereinsätze nachrüsten, aber die Tiger bleiben sehr alte Flugzeuge. Sie können Ihre Hermes 3000 aus den Sechzigerjahren nachrüsten, wie Sie wollen, es wird immer eine alte Schreibmaschine bleiben und nie ein Computer für die heutigen Bedürfnisse werden. So ist es auch mit dem Tiger. Die Lebensdauer würde wohl um zehn Jahre verlängert, in der Langzeitbetrachtung aber wäre es wirtschaftlich und militärisch ein ungünstiges Verhältnis.

2. Die Durchhaltefähigkeit unserer Luftwaffe ist gering: Sie ist gering im Luftpolizeidienst in Friedenszeiten und bei einem allfälligen Ernsteinsatz. Mit 34 F/A-18, die uns zur Verfügung stehen, hat unsere Luftwaffe eine Durchhaltefähigkeit von etwa drei Wochen, dann stehen grössere Unterhaltsarbeiten an, welche die Flugzeuge einige Zeit am Boden halten. Mit zusätzlichen 22 Kampfflugzeugen als Tiger-Ersatz würde unsere Durchhaltefähigkeit auf gegen zwei Monate gesteigert werden, immer unter der berechneten Voraussetzung, dass zwei Patrouillen einsatzfähig sind. Ich verweise Sie auf das Zusatzpapier des VBS, das Ihnen ausgeteilt wurde. Angesichts der Tatsache, dass der Luftraum der gefährdetste Teil ist, ist eine Durchhaltefähigkeit von nur etwa drei Wochen sehr wenig - zu wenig.

3. Der Bundesrat hat die Evaluation abgeschlossen, die Offerten laufen noch. Es ist wenig sinnvoll, die Evaluation jetzt definitiv abzubrechen und in einigen Jahren von vorne zu beginnen. Das führt nicht nur zu erheblichen Kosten und zu Arbeitsbeschaffung für die Armasuisse, es wäre auch ein Hüst und Hott, das dem Renommee und der Verlässlichkeit der Schweiz nicht eben zuträglich wäre.

4. Es sind auch wirtschaftliche Interessen damit verknüpft. Sie sind nicht ausschlaggebend, aber sie sind mitzuberücksichtigen. Wir führen eine erfolgreiche Offsetpolitik, das heisst, alle Beschaffungen werden durch Gegengeschäfte kompensiert. Damit fliesst grosses Know-how in die Schweizer Wirtschaft. Würden wir diese Gegengeschäfte jetzt auslaufen lassen, wäre der Technologietransfer für die nächsten Jahre unterbrochen und wären Arbeitsplätze gefährdet.

Wenn wir - auch nach dem Willen des Bundesrates - in einigen Jahren ohnehin Kampfflugzeuge beschaffen müssen, tun wir es folglich mit Vorteil gleich, denn der Bundeshaushalt ist in fünf Jahren nicht wesentlich anders als heute. Wir ziehen es darum vor, bereits in den nächsten Jahren die Hälfte unserer Luftflotte zu ersetzen und den Tiger-Ersatz zu beschaffen, statt bis ins Jahr 2025 zu warten, um dann die gesamte Flotte - die F/A-18 und die nachgerüsteten alten Tiger - zu einem viel höheren Preis ersetzen zu müssen. Wir schlagen Ihnen dafür eine Sonderfinanzierung vor. Diese ist bereits in Abklärung; eine Arbeitsgruppe aus dem VBS und dem EFD ist an der Arbeit. Das Resultat, so hat uns Bundesrat Maurer versichert, kann gut bis Ende dieses Jahres vorliegen. Wir glauben, dass eine spezielle Finanzierung nötig ist. Würde man die Flugzeuge aus dem laufenden Budget beschaffen, ginge es entweder ganz zulasten der übrigen Armee, was nicht zulässig ist, oder die Mittel würden - und das ist nicht realistisch - vollständig aus anderen Departementen bezogen.

Wenn uns die Sicherheit eine wichtige Aufgabe ist, haben wir leider keine andere Wahl, als uns eine Spezialfinanzierung vorschlagen zu lassen. Wie diese aussieht, ist offen. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Es gibt die Möglichkeit, halt Schulden einzugehen und diese nachher abzutragen; für einen Teil der Mittel ist ein Fonds denkbar, aber von vielen nicht gewünscht, und ein kleiner Teil könnte aus dem VBS-Budget bezogen werden. Eine naheliegende Möglichkeit ist auch, dass wir den Erlös aus dem Verkauf der Armee-Immobilien dafür verwenden. Schauen wir uns nur die Situation in meiner näheren Umgebung an: Im Kanton und in der Stadt Zug liegt an bester Lage eine grosse Anzahl Hektaren Bauland von höchster Qualität in der höchsten Preisstufe; in Schwyz liegen viele Hektaren des ehemaligen Zeughausareals, zentral gelegen und für die Wirtschaft bestens geeignet, brach, und auch in Pfäffikon/SZ liegt ein ehemaliges Zeughausareal an allerbester Lage brach. Die Preise sind hoch, sehr hoch. Wenn diese Grundstücke heute verkauft werden, fliesst das Geld in die allgemeine Bundeskasse - vielleicht werden sie auch deshalb nicht verkauft. In einer Spezialfinanzierung ist es nun aber durchaus möglich, die Grundlagen zu ändern, sodass diese Erlöse - und es werden sehr hohe Beträge sein! - eben für diese Spezialfinanzierung verwendet werden.

Damit habe ich Ihnen, mit Ausnahme des Postulates, die verschiedenen Punkte begründet. Zusammengefasst ist die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission der Überzeugung, dass eine hinreichende Sicherheit ihren Preis hat. Mit 1,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts fahren wir relativ günstig. Aber es ist ein politischer Entscheid: Wollen wir als neutrales Land uns diese Sicherheit leisten? Oder wollen wir auf die Sicherheit verzichten? Auf jeden Fall, was immer wir beschliessen, ist es für uns von zentraler Bedeutung, dass die künftige Armee hinsichtlich Leistungsauftrag, Grösse, Ausrüstung und bezüglich Kosten kongruent ist, dass wir die heute unbefriedigende und schlechte Situation endlich beseitigen.

Eine eigenständige und neutrale Schweiz darf sich ihre Sicherheit etwas Weniges kosten lassen, und das schlagen wir Ihnen vor. Wir fordern Sie auf, sich diesem Vorschlag ebenfalls anzuschliessen.