Frick Bruno · Ständerat · 2011-06-06
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-06
Wortprotokoll
Die Interpellation und die Antwort haben zwei Seiten: die Vergangenheit und die Zukunft. Um es vorwegzunehmen: Ich nehme Potentaten und Schinder des eigenen Volkes in keiner Weise in Schutz. Doch es gibt graduelle Unterschiede zwischen Abacha und Mubarak, [PAGE 451] zwischen Ghaddafi und Ben Ali. Auch die Schweizer Politik hat diese Unterschiede gemacht.
Dennoch stellen wir fest, dass die Politik der Schweiz erstaunlich war: Sobald der Wind in Ägypten drehte, sperrte der Bundesrat die Vermögenswerte von Hosni Mubarak, seiner Familie und seiner Entourage. Wenn ich aber die Liste mit Besuchen ägyptischer Minister in der Schweiz, Besuchen schweizerischer Minister in Ägypten und gegenseitigen Staatssekretären-Besuchen anschaue, so stelle ich fest, dass solche Besuche mindestens einmal jährlich stattgefunden haben. Wenn ich mich der Berichte gut entsinne, so fanden alle diese Besuche in grösster Minne und in gegenseitigem Verständnis statt. Ich habe in der Öffentlichkeit nie einen Vorbehalt gehört, der gegen die Politik Ägyptens im Inneren, gegen die Politik von Herrn Mubarak angebracht worden wäre.
Das hinterlässt einen schalen Nachgeschmack, auf den ich mit meiner Interpellation reagiert habe. Die Bankkunden und das Ausland wunderten sich darüber, wie sprunghaft und unberechenbar die Schweizer Politik ist: Während Jahrzehnten besteht bestes Einvernehmen mit einem Herrscher, und praktisch über Nacht wird gegenüber derselben Person eine andere Politik betrieben. Wir haben festgestellt - ich habe das formuliert -, dass die Politik des Bundesrates nicht genügend mit den anderen Staaten abgestimmt war. Die Schweiz schadet sich, wenn sie in diesem Bereich als Einzelgängerin auftritt. Zudem gefährdet das auch die langfristigen Beziehungen - ich habe darauf hingewiesen -, denn Kundenbeziehungen werden langfristig aufgebaut. Wer in zehn Jahren Staatspräsident ist oder zum engeren Machtzirkel gehört, lässt sich sehr oft gar nicht abschätzen. Wer nur entfernt damit rechnen muss, dass seine Vermögenswerte später einmal in der Schweiz gesperrt werden, und das sehr kurzfristig, der wird Kundenbeziehungen mit einem Schweizer Finanzinstitut meiden. Schliesslich fehlt auch die Transparenz in der Anordnung von Vermögenssperren. Das ist die bisherige Praxis; der heutige Zustand ist sehr unbefriedigend.
Nun sagt der Bundesrat aber - das ist der Schluss der Antwort auf die Interpellation, und das ist die gute Seite, Frau Bundespräsidentin -, der Bundesrat beauftrage das EDA, "im Einvernehmen mit den betroffenen Ämtern eine formell-gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, aufgrund welcher er die Vermögenswerte von politisch exponierten Personen und deren Entourage vorsorglich blockieren kann. Diese formell-gesetzliche Grundlage wird die Kriterien und Modalitäten solcher Blockierungen präzisieren." Das ist der Weg in die Zukunft. Dass Sie zur Vergangenheit schweigen, dafür habe ich ein gewisses Verständnis. Die bisherige Politik war nicht eben sehr transparent, weder für uns noch für die ausländischen Kunden, und in Bezug auf die Zukunft war sie wenig einschätzbar. Den Weg, den Sie mit dem letzten Satz vorschlagen, Frau Bundespräsidentin, unterstütze ich sehr. Ich glaube, er ist richtig, um die Schweizer Politik transparent und berechenbar zu machen.
Ich begrüsse diese Initiative, weil sie eine einheitliche und klare Rechtsvorgabe schaffen kann, wie bei einer Sperrung von Geldern verfahren werden soll. Heute werden solche Fälle ja mit Notrecht, mit einer Notverordnung des Bundes, geregelt. Eine neue Regelung hilft sowohl den Banken als auch den betroffenen Kunden bei der praktischen Umsetzung. Sie sorgt für eine einheitliche Umsetzung auf dem Finanzplatz Schweiz. Insbesondere würde durch ein solches Gesetz grössere Transparenz für die Kunden geschaffen.
Ich meine daher, der Schritt des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Ich freue mich, dass der Bundesrat dazu bereit ist; ich habe ihn mit der Interpellation provozieren wollen. In erster Linie wird wesentlich mehr Klarheit betreffend den Zweck einer Vermögenssperre geschaffen, betreffend die Bestimmung des Adressatenkreises, die Reichweite der Umsetzung sowie die möglichen Rechtsbehelfe und zuständigen Organe für die Behandlung der Fristen. Schliesslich wird das Gesetz für die Schweiz insgesamt wesentlich mehr Transparenz gegenüber den anderen Finanzplätzen schaffen und den Gegenstand dieser Regelung entpolitisieren. Es ist richtig, dass damit der Rechtsweg vor den politischen Weg gesetzt wird; das ist bei solchen Fragen wichtig.
Gestatten Sie mir noch, Frau Bundespräsidentin, dass ich im Hinblick auf die Arbeit, die Sie mit Ihrem Departement und mit Ämtern anderer Departemente angehen werden, auf einige Kriterien und Modalitäten eingehe, welche die gesetzliche Grundlage künftig erfüllen sollte.
Sie müsste also Vorgaben schaffen, beispielsweise bezüglich Datenqualität. Es ist wünschenswert, dass die bestimmten Personen klar aufgelistet werden, dass sie klar zugeordnet werden können. Das war offenbar bei den letzten Sperren bei den nordafrikanischen Potentaten nicht der Fall.
Zum Kommunikationskanal: Die Bekanntgabe der neuen bundesrätlichen Massnahmen erfolgte lediglich über einen Newsletter der Finma. In Zukunft wäre ein analoges Vorgehen wie beim Seco wünschenswert, wobei eine spezifische Abonnementsmöglichkeit sowie separate Verordnungslisten zu schaffen wären. Sie müssen auch den Kommunikationszeitpunkt überprüfen. Wichtig ist nämlich eine vorausgehende Information und Involvierung der Finanzintermediäre. Sie müssen aufmerksam gemacht werden, sodass sie effizient und zeitnah die entsprechenden Massnahmen umsetzen können.
Es braucht auch klare Ausnahmeregelungen, eventuelle Ausnahmebewilligungen und einen Eskalationsprozess, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Schliesslich ist eine einheitliche Auslegungspraxis nötig, denn man konnte feststellen, dass zwischen der Auslegungspraxis der Direktion für Völkerrecht und jener des Seco teilweise signifikante Unterschiede bestanden. Dieses Problem ist mit der Gesetzesvorlage aufzugreifen.
Lassen Sie mich zum Schluss auf einen wichtigen Punkt hinweisen, auf die Kommunikation. Sie war bisher wohl der grösste Schwachpunkt in der Anwendung des Notrechtes. Es muss klar definiert werden, wer was wann kommunizieren darf. Ich glaube, Frau Bundespräsidentin, der Bundesrat ist mit seinem Entscheid auf einem guten Weg. Aber mir ist sehr daran gelegen, dass wir in der Ausarbeitung berechenbare, verlässliche Regeln schaffen, die einen klaren Rechtsweg vorgeben. Rechtssicherheit und Berechenbarkeit sind für den Finanzplatz Schweiz entscheidende Grundlagen, um das langfristige Vertrauen zu stärken.
Ein letztes, pragmatisches Wort, Frau Bundespräsidentin: Es ist richtig, wenn die Schweiz Vermögenswerte sperrt, aber wir müssen nicht immer an der Spitze der Musterschüler stehen. Vielleicht ist es auch pragmatisch richtig, wenn wir hin und wieder nur Zweit- oder Drittbester in Europa sind. Aber gesamthaft sind Sie auf dem richtigen Weg, und ich ermuntere den Bundesrat, so fortzufahren, wie er es vorgeschlagen hat.