Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-06-08
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-08
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Joder mit dem Titel "Die Zukunft der Schweizerischen Landwirtschaft" wurde am 11. Dezember 2009 eingereicht. Im Nationalrat beantragte dessen WAK mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das Ratsplenum entschied indessen mit 90 zu 83 Stimmen auf Folgegeben.
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die Bundesversammlung betreffend die Verhandlungen der Schweiz mit der EU und der WTO in Sachen Agrarfreihandel einen Grundsatz- und Planungsbeschluss fasse. Dieser formelle einfache Bundesbeschluss solle vier bereits vom Nationalrat angenommene parlamentarische Vorstösse zu den Themen Ernährungssouveränität, Sicherung der Selbstversorgung und Ausschluss landwirtschaftlicher Produkte und Lebensmittel von Freihandelsabkommen berücksichtigen.
Von diesen vier Vorstössen ist eine Motion im Ständerat gescheitert, eine weitere und ein Postulat verlangen ausdrücklich Massnahmen des Bundesrates, und die Beratung der parlamentarischen Initiative befindet sich in der zweiten Phase. Zwar ist grob gegeben, dass die Vorstösse die gleiche sachliche Zielrichtung haben, formell sind sie aber in einem Verfahrensstand, der von der vorliegenden parlamentarischen Initiative nicht gewissermassen aufgesogen werden könnte.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Sie begründet das mit Argumenten insbesondere formeller Natur: Die Vorbereitung internationaler Verhandlungen ist in der Bundesverfassung und in der Parlamentsgesetzgebung klar geregelt. Zudem bewähren sich die Mitwirkungsrechte des Parlamentes grundsätzlich. Sie sind naturgemäss eher diskreter Art, gehen aber recht weit und sind als ausreichend anzusehen.
Die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen werden zu den Mandaten der bedeutenden internationalen Verhandlungen konsultiert. Sie können dem Bundesrat somit durchaus auch Vorgaben machen, und sie tun dies auch. Im Fall der Verhandlungen im Rahmen der WTO und jenen im Bereich des Agrarfreihandels mit der EU sind nicht nur die APK, sondern auch die WAK beider Räte konsultiert worden. Auch die Verhandlungsergebnisse werden letztlich wieder in die Räte kommen, die dann darüber entscheiden werden. Wir werden das Resultat somit analysieren, es genehmigen oder nötigenfalls auch ablehnen können. An dieses bewährte Prozedere sollten wir uns halten.
Wenn wir nun im Einzelfall davon abweichen und vorweg einen Grundsatz- und Planungsbeschluss fassen würden - und damit im Übrigen auch die Vorberatung bei den Kantonen und bei den zuständigen Kommissionen ausschlössen -, so würde davon zweifellos auch eine präjudizierende Wirkung ausgehen. Ausserdem dürfte die Vorbereitung der Verhandlungsführung für internationale Vereinbarungen negativ beeinflusst und unnötig erschwert werden. Es ist ja eher etwas fruchtlos, Verhandlungen zu führen, wenn das angestrebte Ergebnis von derjenigen Instanz, welche schlussendlich die Verträge zu genehmigen hat, bereits öffentlich deklariert ist. Kommt inhaltlich dazu, dass die parlamentarische Initiative darauf abzielt, dass sich der Bundesrat im Rahmen der WTO aus den Agrarverhandlungen zurückziehen und im Verhältnis zur EU auf eine Weiterentwicklung des Agrarbereichs verzichten würde. In beiden Verhandlungsprozessen wäre eine Sistierung gegenwärtig wenig opportun.
Entscheidende Durchbrüche sind im Übrigen zurzeit auch gar nicht zu erwarten, und möglicherweise kommt es bei der WTO sogar zum Abbruch der Verhandlungen.
Für die WTO wäre es aber nicht vorstellbar, dass die Schweiz bei Weiterführung der Doha-Runde einzig und allein aus dem Agrardossier ausstiege. Das ganze Paket wäre also gefährdet, da das Mandat nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Industrie und die Dienstleistungen beinhaltet. Wirtschaftspolitisch wäre eine solche Einzelübung ausserordentlich riskant und würde den ganzen multilateralen Verhandlungsprozess gefährden. Auch mit der EU strebt die Schweiz ein paketweises Vorgehen an, wie es sich bisher bewährt hat, und mindestens die Bereiche Gesundheit, Produkte und Lebensmittelsicherheit sind mit umfasst.
Sowohl im Bereich der WTO wie auch der EU können wir uns nicht ausschliesslich auf die Agrarfragen fokussieren. In beiden Bereichen ist unsere ganze Volkswirtschaft betroffen. [PAGE 508] Unsere Handelsbeziehungen im Rahmen der WTO und mit der EU sind zentral für den schweizerischen Wohlstand. Wir wollen in der Schweiz eine gute Landwirtschaft entwickeln und erhalten. Wir tragen unserer Landwirtschaft Sorge. Aber wir können diesen Wirtschaftsbereich, dessen Wertschöpfungsbeitrag an unser Bruttosozialprodukt doch eher klein ist, nicht zum Mass aller Dinge für den gesamten Handelsverkehr und die ganze Volkswirtschaft unseres Landes machen.
Ihre WAK kommt aus all diesen Gründen und, wie gesagt, einstimmig zum Schluss, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte auch Sie im Namen der Kommission, in diesem Sinne zu entscheiden.