Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-06-09
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-09
Wortprotokoll
Der Finanz- und Lastenausgleich besteht zunächst einmal aus dem Ressourcenausgleich durch Bund und Kantone, wobei beim Ressourcenausgleich die Gesamtleistung der ressourcenstarken Kantone mindestens zwei Drittel, aber höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes ausmacht. Der Ressourcenausgleich ist das grösste der Gefässe; gemäss Entwurf des Bundesrates beläuft sich der jährliche Grundbeitrag auf 2,3 Milliarden Franken vom Bund und 1,6 Milliarden Franken von den ressourcenstarken Kantonen.
Weiter gibt es den Lastenausgleich mit seinen zwei Töpfen, dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen. Diese zwei Töpfe füllt der Bund allein, und zwar mit je etwa 370 Millionen Franken.
Schliesslich kommt noch das dritte Gefäss dazu - es ist befristet und wird in den Übergangsbestimmungen aufgeführt -, das ist der Härteausgleich im Umfang von etwa 430 Millionen Franken. Hier ist die Finanzierung noch einmal anders: Zwei Drittel bezahlt der Bund, ein Drittel bezahlen die Kantone. Beim Härteausgleich sind aber alle Kantone beteiligt, hier zahlen alle Kantone entsprechend ihrer Grösse ein.
Dieser Betrag des Härteausgleichs ist gemäss den Übergangsbestimmungen im Gesetz für acht Jahre fest, d. h. jetzt noch einmal für vier Jahre, und er nimmt dann, so, wie es vorgesehen ist, jährlich um 5 Prozent ab. Er ist also nach zwanzig Jahren auf null.
Für den Ressourcenausgleich, eben für diesen grossen Topf, und für die beiden Lastenausgleiche sieht das Gesetz vor, dass das Parlament die Grundbeiträge jeweils für vier Jahre festlegt und dass der Bundesrat dazwischen gewissermassen die jährliche Feinjustierung macht. Dabei sind einerseits die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichtes zu berücksichtigen, und andererseits ist bei der Festlegung der Grundbeiträge die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kantone bei den Steuernsätzen zu sichern. Diese Festlegung der Grundbeiträge für die nächsten vier Jahre ist eigentlich, verbunden mit kleinen formellen Anpassungen, Inhalt der Ihnen jetzt unterbreiteten Vorlage.
Unsere Kommission hat den Ressourcen- und Lastenausgleich an zwei Sitzungen behandelt, am 28./29. März 2011 mit Anhörungen. Wir haben einerseits die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und andererseits eine Delegation der Geberkantone auf deren Wunsch angehört. Wir haben damit auch ein bisschen ein Zeichen setzen wollen, indem wir natürlich die Leistungen der Geberkantone ausdrücklich anerkennen wollten. Nicht angehört haben wir trotz Wunsch die Städte und Gemeinden, und zwar aus folgendem Grund: Der NFA ist eine Angelegenheit zwischen Bund und Kantonen. Die Kommunen sind Teile der Kantone. Sie werden damit auch durch die Kantone vertreten. In innerkantonale Angelegenheiten - also wenn gewisse Städte sagen, sie seien eigentlich nicht zufrieden, wie sie vom Kanton behandelt würden - wollen wir uns nicht einmischen; das ist auch nicht unsere Aufgabe.
Fazit dieser Anhörungen: Sämtliche Kantone - und ich glaube, das ist erfreulich -, ob auf Geberseite oder auf Nehmerseite, das stellen wir klar fest, stehen hinter dem NFA. Eine klare Mehrheit der Kantone befürwortet eine Weiterführung auf der Grundlage des aktuellen Systems und folgt damit auch den Vorschlägen des Bundesrates. Andererseits werden von den Geberkantonen gewisse Anpassungswünsche geäussert. Die finden sich bei uns als Minderheitsanträge wieder.
Eine Grundlage für die Anpassung - das ist gesetzlich so vorgesehen - ist der Wirksamkeitsbericht. Dieser Bericht liegt vor, etwa im Frühjahr 2010 wurde damit begonnen. Das heisst, man hat jetzt nur gut zwei Jahre echte Beobachtungszeit. Das ist eine schmale Basis für Anpassungen. Auch die Kantone sehen das so, dass die Frist der Beobachtung und der Beurteilung der Wirksamkeit bisher eben kurz war.
Zum Vollzug kann man sagen: Eine zentrale Funktion in diesem ganzen Finanzausgleich, Lastenausgleich hat natürlich die Datenqualität, die Datensicherheit. Da sind Schwachstellen vorhanden. Man ist daran, diese auszumerzen. Unbefriedigend ist derzeit insbesondere die Behebung von Fehlern. Im Entwurf wird in Artikel 9a ein Vorschlag gemacht, wonach nachträgliche Korrekturen nur vorgenommen werden, wenn ein Fehler für mindestens einen Kanton erhebliche finanzielle Folgen hat. Übrigens ist diese Regelung, glaube ich, bisher unbestritten.
Im Wirksamkeitsbericht wird die Zielerreichung des Finanzausgleichs untersucht. Ein Thema ist die Stärkung der kantonalen Finanzautonomie. Hier kann man sagen: Die Kantone bekommen jetzt vom Bund 1,4 Milliarden Franken an zusätzlichen zweckfreien Mitteln. Damit kann man sicher feststellen: Mit diesem Mehr an ungebundenen Mitteln hat die Autonomie der Kantone zugenommen. Dieses Ziel wurde bisher erreicht.
Ein weiteres Ziel ist die Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit. Das Urteil ist, gerade hier, [PAGE 534] natürlich mit Vorsicht zu geniessen, denn die Datenbasis für das Ressourcenpotenzial stammt aus den Jahren 2003-2006. Das heisst, die Basis für die jetzige Beurteilung ist aus einer Zeit, als der NFA noch nicht in Kraft war. Aber zumindest lässt sich sagen oder ist ersichtlich, dass die Disparitäten abgenommen und mit Sicherheit nicht zugenommen haben.
Zum Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone national und international kann man sagen: Das Ziel ist vollumfänglich erreicht. Die ressourcenstarken Kantone konnten trotz der Belastung durch den NFA ihre Steuerbelastung weiter senken.
Die Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit Finanzen ist im Gesetz ja vorgesehen. Minimal 85 Prozent Eigenmittel: Das wurde 2008 und 2009, also in den ersten beiden Jahren, von allen Kantonen erreicht und 2010 nach erfolgtem Ressourcen- und Härteausgleich von den Kantonen Uri und Wallis knapp verpasst; aber zumindest sind Uri und Wallis von der Vorgabe nicht weit weg.
Es gibt auch noch eine Berechnung des Büros Ecoplan zum Ausgleich von übermässigen Lasten, das sind also die Töpfe des Lastenausgleichs, geografisch-topografisch und soziodemografisch. Dazu gibt es Berechnungen des Büros Ecoplan, das sagt: Der Ausgleich ist nach wie vor unterschiedlich. Das Büro stellt fest, dass die Belastungen nicht gleich ausgeglichen werden. Die salomonische Haltung ist ja, dass jeder dieser Lastenausgleichstöpfe 50 Prozent erhält. Ich könnte mir vorstellen, dass wir in der Detailberatung noch ein bisschen ausführlicher über dieses Thema diskutieren.
Weiter ist auch die Gewährleistung angemessener interkantonaler Lastenausgleiche ein Ziel des NFA. Dazu sind zahlenmässige Aussagen schwierig, aber man kann immerhin sagen: Eine Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit ist im Gang, teilweise institutionell, teilweise auch auf freiwilliger Basis. Es wird sich zeigen, und ich bin da eigentlich zuversichtlich, dass das in der nächsten Periode noch deutlicher wird.
Dann zur Haushaltneutralität: Das war eine Vorgabe für das ganze Konzept. Mit Haushaltneutralität verfolgte man ja die Idee, dass am Schluss die Kantone und der Bund wie früher gleichmässig belastet werden. Da hat jetzt die Überprüfung ergeben, dass die Kantone jährlich um 100 Millionen Franken zu viel belastet werden. Das soll - das war gewissermassen ein Teil des Abkommens zwischen Bundesrat und Kantonen - ausgeglichen werden, und zwar durch zusätzliche jährliche Zahlungen des Bundes über 100 Millionen Franken plus Zinsen; das ergibt 112 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre. Über diese jährliche Zuweisung von 112 Millionen Franken gibt es jetzt eine Differenz zwischen der Mehrheit unserer Kommission und dem Entwurf des Bundesrates einerseits und der Minderheit unserer Kommission und dem Beschluss des Nationalrates andererseits.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Ziele in der ersten Periode des NFA, soweit die Ergebnisse beurteilbar sind, weitgehend erreicht worden sind. Die Schere zwischen finanzschwachen und finanzstarken Kantonen hat sich zumindest nicht weiter geöffnet, und dabei hat die Belastung der ressourcenstarken Kantone durch den Ressourcenausgleich nicht zu- sondern leicht abgenommen. Der Finanz- und Lastenausgleich ist eine komplexe und gut austarierte Ausgleichsmechanik, bei der man je nach Sicht natürlich gerne an der einen oder anderen Schraube drehen möchte. Aber das hat immer auch Auswirkungen auf das Ganze. Man kann jedoch sagen, dass die Mechanik zu Beginn schon erstaunlich präzise läuft, sie zeitigt gute Resultate; es ist gewissermassen ein Schweizer Qualitätsprodukt.
Zum Überblick über den Stand des Geschäfts: Der Nationalrat hat der Vorlage am 16. März 2011 in der Gesamtabstimmung mit 148 zu 12 Stimmen klar zugestimmt. Falls unser Rat der Mehrheit seiner Kommission folgt, verbleibt eine einzige Differenz zum Nationalrat, nämlich, ich habe es erwähnt, die Zuweisung der zusätzlichen 112 Millionen Franken, weil die Haushaltneutralität noch korrigiert werden soll. Der Nationalrat und eine Minderheit unserer Kommission wollen die gesamten 112 Millionen Franken dem soziodemografischen Lastenausgleich - salopp gesagt: den Städten - zuweisen. Die Mehrheit Ihrer Kommission und der Bundesrat möchten die 112 Millionen Franken gemäss dem bisherigen Gesamtsystem, also quasi systemgerecht verteilen, d. h. etwa 81 Millionen Franken für das grosse Gefäss Ressourcenausgleich und je rund 15 Millionen Franken für die beiden Lastenausgleichstöpfe. Dazu kommen wir selbstverständlich dann in der Detailberatung.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.