Stadler Markus · Ständerat · 2011-06-09
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-09
Wortprotokoll
Die Vorlagen 1, 2 und 3 stehen in einem engen inneren Zusammenhang. Der Bundesrat stellt gestützt auf seine Wirkungsanalyse fest, dass der Ressourcenausgleich die angestrebten Ziele erreicht hat und dass auch beim Lastenausgleich keine stichhaltigen Gründe vorliegen, das System zu ändern.
Zur Vorlage 1: Eine blosse Beitragsobergrenze für ressourcenstarke Kantone, wie das eine Minderheit möchte, käme einer Fehlkonstruktion gleich, jedenfalls dann, wenn man die Zielsetzung des Finanzausgleichs ernst nimmt, denn diese Ausgleichsbeiträge entsprechen tendenziell den Disparitäten in der Realität der Kantone. Will man diese Disparitäten nicht beliebig anwachsen lassen, müsste nach gleicher Logik die Minimalausstattung gemäss Artikel 6 Filag nicht nur auf 85 Prozent des schweizerischen Mittels "angestrebt" werden, sondern "verpflichtend festgeschrieben" werden; das wäre die gleiche Logik. Nur: Das hätte dann wiederum Auswirkungen auf das gesamte Mittelfeld.
Die Mittelzuteilung an die ressourcenschwachen Kantone von deren Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials, also von deren Steuerbelastung, abhängig zu machen, wäre eine unverblümte Bevormundung der finanzschwachen Kantone und methodisch ein Rückfall in den alten Finanzausgleich. Man sprach damals von "Manipulierbarkeit" via Steuerbelastung, man wollte das weghaben und hat das geändert.
Zur Vorlage 2: Bei den fraglichen 112 Millionen Franken geht es um das Respektieren der Finanzhaushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen, also um eine Vergütung für eine zurückliegende Zeit, für eine Zeit, in der die Verteilungsstrukturen - Ressourcen, Lastenausgleich - definiert waren. Die Kantone haben diese 100 Millionen Franken samt Zins zugute. Die Verteilung muss richtigerweise der Verteilung der zurückliegenden Periode entsprechen.
Zur Vorlage 3: Was ich gerade gesagt habe, ist gleichzeitig eine Teilbegründung dafür, weshalb auch an der Aufteilung beim soziodemografischen bzw. geografisch-topografischen Lastenausgleich nichts geändert werden sollte. Dazu nur folgende ergänzende Stichworte:
Der Lastenausgleich dieser beiden Arten ist keine Abgeltung. Es ist ein Beitrag des Bundes, das ist nicht das Gleiche. Es geht um die Tragbarkeit der Sonderlasten, nicht um deren Übernahme. Dieser Beitrag kann also auch ungleich sein, auch darum, weil die Kosten der Gebirgskantone in der Höhe weniger, jene der Stadtkantone nach unserer Auffassung mehr beeinflussbar sind.
Zur Erinnerung: Im alten Finanzausgleich gab es nur eine Berücksichtigung der Gebirgslasten, Kollege Fournier hat darauf hingewiesen. Dass man nun die Sonderlasten der Stadtkantone auch berücksichtigt, finde ich richtig, aber man sollte nun nicht ins Gegenteil verfallen und übertreiben.
Bei den Universitäts- und Fachhochschulabgängern stellen wir über viele Jahre einen Braindrain zugunsten der Zentrumskantone fest, eine Vorleistung der Nehmerkantone, insbesondere der Kantone Wallis, Jura und Uri, betreffend Maturitätsausbildung und Hochschulbeiträge. Die Nehmerkantone sind hier gleichsam Geberkantone, ohne dass dies im Finanzausgleichssystem berücksichtigt wäre. Das muss es auch nicht, aber ich will es im Sinne eines Hinweises trotzdem gesagt haben.
Zum Hintergrund des Ausgleichsmechanismus drei weitere Bemerkungen: Ein Finanzausgleich will bis zu einem gewissen Grad ausgleichen. Man sollte meinen, das sei logisch. Das ist aber in den Diskussionen über den Finanzausgleich in den letzten Monaten eher in Vergessenheit geraten. Man sollte sich nicht allzu sehr aufregen, wenn ein wirksamer Finanzausgleich gewisse Ausgleichswirkungen zeitigt. Zudem - das wurde schon mehrfach erwähnt, und das ist mir auch recht so -: Die ressourcenstarken Kantone konnten ihre Steuerbelastung trotz Geberfunktion noch senken. Es besteht also wirklich wenig Raum für ein realitätsbezogenes Jammern von deren Seite.
Es wird doch kaum jemand ernsthaft behaupten wollen, eine durchschnittliche Zugerin arbeite - unter ansonsten gleichen Bedingungen - viermal länger oder viermal besser als eine durchschnittliche Urnerin, wie das die Indexreihe des Ressourcenausgleichs per 2010, wenn man die Umstände nicht kennt, zum Ausdruck bringen könnte.
Der Ressourcenausgleich ist auch keine Rasenmähermethode. Wir bekommen als Nehmer ja nicht 100 Prozent des Durchschnitts, sondern 85 Prozent, wenn es gutgeht, und es kommen nicht einmal alle Kantone auf diese 85 Prozent, wie wir gehört haben. Wir sind also durchaus nach wie vor sehr daran interessiert, mit eigenen Anstrengungen weiterzukommen. Es ist so, dass die Bezüger des topografisch-geografischen Lastenausgleichs in aller Regel ressourcenschwache Kantone sind; da spielt wieder der Konnex zwischen den verschiedenen Elementen des Systems. [PAGE 538]
Der Entwurf des Bundesrates und die Anträge der Mehrheit der Kommission stimmen mit der Zielsetzung des NFA als einem Föderalismusstärkungsvorhaben überein. Stärkung muss insbesondere Stärkung der Schwächeren bedeuten - was denn sonst? Wenn man auf einer Bergtour die Schwächeren abhängt, kommt man einfach nicht zusammen als Gruppe auf den Gipfel; das ist nicht möglich. Oder anders gesagt: Wir in den finanzschwachen Kantonen wären froh, wir könnten auch geben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Anträge der Mehrheit zu unterstützen.