Gutzwiller Felix · Ständerat · 2011-06-09
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-09
Wortprotokoll
In Ergänzung zu den Ausführungen meiner Kollegin Verena Diener möchte ich noch einmal Folgendes betonen: Aus der Optik der Geberkantone, das muss einmal mehr gesagt werden, stehen wir voll und ganz zu diesem Ausgleich. Dennoch ist die eine oder andere Bemerkung am Platz.
Ich glaube, die erste Bemerkung betrifft die Situation, dass schon die Einführung dieses Systems per 1. Januar 2008 mit Erwartungen bei den Geberkantonen verbunden war. Diese Erwartungen waren, dass die Ausgleichszahlungen transparenter und anhand objektiver Kriterien erfolgen würden. Ich glaube, man sieht heute, dass diese Erwartungen eben nur zum Teil erfüllt sind, indem der Lastenausgleich nicht gemäss den statistischen Erkenntnissen, die zumindest zum Teil jetzt vorliegen, erfolgt. Natürlich kann man sagen, dass das System noch nicht sehr lange in Kraft ist, aber immerhin gibt es klare Hinweise, dass der Lastenausgleich nicht gemäss den eigentlichen, jetzt statistisch erhärteten Erkenntnissen erfolgt.
Ein ganz wichtiges Thema, das wurde jetzt angesprochen, sind in der Tat diese 112 Millionen Franken, die der Nationalrat zur objektiv fairen Abgeltung der Sonderlasten beschlossen hat. Damit - und das scheint mir sehr wichtig - wäre zumindest eine Annäherung an eine belastungsgerechte Dotation der Ausgleichstöpfe möglich. Würden Sie dieser Minderheit und diesem wichtigen Prinzip zustimmen, würden Sie nur eine Teilkorrektur vornehmen. Es wäre eine Teilkorrektur, nach der die geografisch-topografischen Sonderlasten nach wie vor besser abgegolten wären, als dies gemäss den statistischen Grundlagen der Fall sein müsste. Ich verweise auf die Studie von Ecoplan vom Januar 2010. Zudem würde ja kein Kanton schlechtergestellt als in der ersten Finanzierungsperiode.
Ich habe genau zugehört. Viele Vorredner und Vorrednerinnen haben gesagt: Ja, das soll man dann das nächste Mal machen. Ich habe aber keine wirklich substanziellen Gründe gehört, weshalb diese eine Teilkorrektur nicht jetzt gemacht werden könnte. Ich habe keine substanziellen Gründe gehört, sondern eben nur, dass man dieses Gesamtsystem später ansehen sollte.
Ich muss Sie einfach daran erinnern, dass ich selber, wie viele von Ihnen, im Kampf für den NFA - ich war an manchen Podien im Kanton Zürich, an denen man sich skeptisch äusserte - immer wieder betont habe: Wir vertrauen darauf, dass das System neu äquilibriert werden kann, dass Korrekturen vorgenommen werden können, wenn die statistischen Zahlen über die ersten Erfahrungen vorliegen. Das haben wir unserer Bevölkerung versprochen, und das hat ebenfalls dazu beigetragen, dass der NFA auch in den Geberkantonen die nötige Unterstützung bekommen hat.
Aus meiner Sicht hätten Sie hier jetzt die Möglichkeit - deshalb scheinen mir die 112 Millionen Franken auch sehr wichtig zu sein -, der Bevölkerung in den Geberkantonen zu sagen: Jawohl, meine Damen und Herren, jawohl, liebe Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, es sind Korrekturen möglich. Ich sage es noch einmal: Diese 112 Millionen Franken wären nur eine Teilkorrektur, die das System nicht sprengten; kein Kanton würde schlechter fahren als in der ersten Periode. Es wäre aber ein klares Signal: Dieses System ist ein System, das sich auch anpassen kann.
Ich möchte zweitens nur noch kurz etwas zur Flexibilisierung des Grundbeitrags sagen. Es wurde erwähnt: Die Beiträge der Geberkantone sind deutlich angestiegen, in vier Jahren um 22 Prozent. Natürlich ist das, wie Kollege Luginbühl gesagt hat, sozusagen die Kehrseite der Medaille des positiven Wachstums. Wir müssen aber schon sehen, dass es längerfristig problematisch sein kann, wenn die Wirtschaftsmotoren zusätzlich belastet werden. Das sollte nicht die längerfristige Tendenz des NFA-Systems sein.
Schliesslich zum letzten Punkt: Zur Korrektur beim Härteausgleich muss man einfach sagen, dass hier die Anreize aus unserer Optik nach wie vor falsch sind. Mir scheint, auch wenn man sehr für einen gesunden Steuerwettbewerb eintritt, kann es nicht die Idee des NFA-Systems sein, dass Nehmerkantone ihre Steuern dank diesen Ausgleichszahlungen übermässig - sprich: unter das Niveau der Geberkantone - senken können und zusätzlich auch noch die Zahlungen über den Härteausgleich erhalten.
Ich bin einverstanden: Das sind Probleme, die man mittelfristig angehen kann. Ich bitte Sie aber, sich für die Detailberatung wirklich zu überlegen, ob Sie nicht die Minderheit unterstützen sollten, die diese 112 Millionen Franken zumindest als Teilkorrektur verstanden haben will. Sie würden damit der Akzeptanz des ganzen Systems in den Geberkantonen auch in der Zukunft wirklich einen Dienst erweisen.
Ich bitte Sie deshalb, über Ihren Schatten zu springen - denken Sie daran, dass kein Kanton schlechtergestellt wird - und am nächsten Dienstag den 112 Millionen Franken zuzustimmen.