Germann Hannes · Ständerat · 2011-06-09
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-09
Wortprotokoll
Hier fallen die grössten Einnahmepositionen an. Der Präsident unserer Finanzkommission hat aber seine Ausführungen darüber bereits gemacht, und ich beschränke mich darauf, mich bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der Steuerverwaltung und der Zollverwaltung für diese einträgliche Arbeit zu bedanken.
Trotzdem noch ein paar Details aus den Teilbereichen: Beim Generalsekretariat haben wir uns über verschiedene Abweichungen bei den Einnahmen unterhalten; beispielsweise wurde uns erklärt, dass bei der Abwicklung von verwaltungsrechtlichen Verfahren betreffend Verdacht auf börsenrechtliche Meldepflichtverletzungen 8 Millionen Franken zusätzlich in die Bundeskasse gespült worden sind.
Natürlich unterziehen wir jeweils auch die Strukturen einer Überprüfung, weil sich da doch einiges geändert hat; namentlich ist ja das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) geschaffen worden, was mittels Stellenumverteilungen in verschiedenen Departementen erfreulicherweise aufkommensneutral gemacht werden konnte.
Zur Finanzverwaltung: Zu den ausgewiesenen Zahlen habe ich keine Bemerkungen zu machen. Ich äussere mich noch zur Frage nach dem Grund für die Erhöhung des theoretischen Deckungskapitals für Magistratspersonen. Diese belief sich auf 25 Millionen Franken; der Grund dafür ist eine Reduktion des Diskontierungssatzes von bisher 3 auf 2,1 Prozent, was diesen 25 Millionen Franken entspricht. Die Anzahl der Bezugsberechtigten ist indes gleich geblieben, und diese Aktualisierung findet alle fünf Jahre statt.
Zur zentralen Ausgleichsstelle habe ich keine weiteren Bemerkungen zu machen, ausser dem Hinweis, dass der Silberbestand auf einem Minimum von 20 Tonnen angelangt ist; das, weil niemand mehr Silbermünzen abgibt, weil diese im Moment so wertvoll sind. Des einen Freud, des anderen Leid.
Das könnte man auch für den Bereich Schätzungen, Abweichungen sagen. Da haben wir uns natürlich auch im Zusammenhang mit dem Kapitaleinlageprinzip über die Genauigkeit namentlich der Verrechnungssteuer unterhalten und feststellen müssen, dass man halt nicht alles voraussehen kann. Ein amerikanischer Philosoph hat ja mal gesagt: "Forecasting is always difficult, especially with regard to the future." Also mit anderen Worten: Das Wetter von gestern oder heute zu erklären ist ungleich einfacher, als eine erfolgreiche Prognose zu machen. Wir haben uns damit abgefunden, haben aber auch festgestellt, dass hier in der Bundesverwaltung insgesamt eben ausgezeichnet gearbeitet wird. Die jährliche Abweichung im langjährigen Mittel beträgt lediglich 0,3 Prozent, sodass man sagen kann, es wird eigentlich hervorragend geschätzt.
Ein spezielles Thema waren die Debitorenverluste bei der Mehrwertsteuer. 2010 beliefen sich diese auf 157 Millionen Franken. Das ist viel, wenn man es vom absoluten Betrag her anschaut - so könnte man meinen. Tatsächlich sind es natürlich lediglich 0,8 Prozent, und auch das ist im langjährigen Mittel sehr wenig. Hier stellen wir also fest, dass doch auch dank den elektronischen Abrechnungssystemen und den EDV-Möglichkeiten deutlich weniger Verluste anfallen als noch in den Neunzigerjahren, als man bei rund 2 Prozent Abschreibungen pro Jahr war. Es wird auch erst auf relativ hoher Ebene entschieden, wer für diese Abschreibungen zuständig ist.
Nun noch ein Wort zum Personal: Das ist ja der wichtigste Ausgabenposten in der Bundesverwaltung, und hierfür ist das Eidgenössische Personalamt zuständig. Die Zahlen umfassen aber die gesamte Verwaltung. Man darf feststellen, dass sich der Aufwand für das Personal auf insgesamt 4,8 Milliarden Franken beläuft, was um 3 Prozent unter dem Voranschlag 2010 liegt. Dieser hohe Minderaufwand hat einen Hauptgrund, der das Ganze etwas verzerrt: Es ist die Auflösung von nicht finanzwirksamen Rückstellungen im VBS von rund 95 Millionen Franken. Der Minderaufwand der Personalbezüge im Umfang von 81 Millionen Franken ist grösstenteils auf die Umsetzung des Familienzulagengesetzes zurückzuführen. Auch hier gab es buchhalterische Anpassungen, die Umbuchungen von eingestellten Mitteln von den Personalbezügen zu den Arbeitgeberbeiträgen nach sich gezogen haben.
Der Personalbestand belief sich per Ende 2010 auf 33 312 Personen, dies auf Vollzeitbasis. Das entspricht einer Zunahme des Personalbestands um 256 Einheiten oder 0,8 Prozent. Das ist freilich eine Nettogrösse, die sich aus Aufstockungen und Reduktionen zusammensetzt. Die Abnahme geschah einerseits aufgrund der Auslagerung des Schweizerischen Nationalmuseums in die dezentrale Bundesverwaltung - hier sprechen wir von 30 Stellen - und [PAGE 527] andererseits aufgrund der einprozentigen Kürzung der Personalkredite durch die eidgenössischen Räte; hier sprechen wir von 200 Stellen. Diese Vorgabe konnte nicht überall umgesetzt werden, aber es ist zumindest alles Mögliche unternommen worden, um die Ziele zu erreichen - oder sie werden erst noch erreicht werden.
Die Personalaufstockungen haben drei Ursachen:
Erstens wurden das Residenzpersonal und die sogenannten Apollo-Angestellten in den Personalbestand des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten eingegliedert. Damit sind 213 bereits existierende Stellen neu hinzugekommen.
Zweitens hat das Parlament neue Aufgaben oder Aufgabenintensivierungen beschlossen, die dann auch umgesetzt werden mussten.
Drittens gab es einen Stellenzuwachs bei den Flag-Einheiten. Da haben wir wenig Einfluss. Man könnte sagen, dass dies manchmal ein Ärgernis ist; offenbar ist es dies auch für das EPA selbst. Man kann die Entwicklung nicht steuern; aber wenn man diesen Einheiten nun einmal die Freiheit gibt, sich zu organisieren, hat man das auch zu respektieren.
Zu den anderen Bereichen habe ich keine weiteren Bemerkungen mehr zu machen.
Ich komme damit noch zum Nachtrag I; da geht es um 20 Millionen Franken. Es handelt sich hier um Lohnmassnahmen im Umfang der erwähnten 20 Millionen. Dieser Nachtragskredit war bei uns unbestritten. Er ist aufgrund des Teuerungsausgleichs und einer kleinen Reallohnerhöhung von 0,3 Prozent zustande gekommen. Bei einer Teuerung von 0,7 Prozent macht das zusammen 1 Prozent aus; eingestellt waren aber nur 0,6 Prozent. Die Differenz von 0,4 Prozent entspricht nun diesen 20 Millionen Franken.
Damit habe ich meine Berichterstattung mit dem Antrag auf Zustimmung zur Staatsrechnung und zum Nachtrag I geschlossen.
[VS]