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Stadler Markus · Ständerat · 2011-06-14

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-14

Wortprotokoll

Die Geschehnisse von 2008 haben klargemacht, dass Unternehmungen mit "Too big to fail"-Charakter ein zu grosses Risiko für Wirtschaft und Staat in der Schweiz darstellen. Der Umstand, dass der Bund sein Engagement an der UBS dank fachkundiger Handhabung und günstigen Marktbedingungen mit einem wesentlichen Gewinn veräussern konnte, ändert nichts an der Erkenntnis, dass "UBS 2008 und folgende" nicht mehr geschehen darf, u. a., weil es unter anderen Marktbedingungen auch anders hätte herauskommen können - dies an die Adresse von Herrn Kappeler.

Der Bundesrat hat deshalb richtig gehandelt und gestützt auf eine sorgfältige Vorarbeit und nicht zuletzt auf die Verabschiedung der Arbeit der Expertenkommission im Konsens eine gute Botschaft unterbreitet. Ich anerkenne die Arbeit, ich bin für Eintreten und grundsätzliche Zustimmung, denn die vier Hauptelemente, die heute verschiedentlich genannt wurden, werden die massiven möglichen Folgekosten eines "Too big to fail"-Falles für Steuerzahler und Volkswirtschaft deutlich verringern.

Aber: Sie werden sie nicht sicher vermeiden können, wie der Bundesrat auf Seite 4 seiner Botschaft schreibt, denn das grundsätzliche "Too big to fail"-Potenzial wird bleiben. Das ist mein erster Einwand. Es ist keineswegs sicher, dass die faktischen Umstände es in jedem Krisenfall noch erlauben werden, die vorbereiteten organisatorischen Sicherungen auch wirklich auszulösen und umzusetzen. Der Bundesrat sieht das implizit eigentlich gleich, schlägt er doch richtigerweise Regelungen vor, falls trotz aller Massnahmen eine staatliche Unterstützung der systemrelevanten Banken notwendig sein sollte.

Fraglich ist für mich auch, ob die vorgeschlagenen vier Kernmassnahmen die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen systemrelevanten und anderen Banken auf nationaler Ebene wirklich beseitigen, wie der Bundesrat auf Seite 5 seiner Botschaft schreibt, oder ob sie sie nur verkleinern, denn die faktische Staatsgarantie und damit die Marktbevorteilung für die systemrelevanten Banken bleiben ja weiterhin bestehen.

Trotz des verbleibenden Handlungsbedarfs komme ich zum Schluss: Wir haben jetzt den Spatz in der Hand. Es gilt, keine Zeit zu verlieren, sondern gesetzgeberisch zu handeln.