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Germann Hannes · Ständerat · 2011-06-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14

Wortprotokoll

In Frauenfeld hat es nicht geregnet, es tut mir leid. Ich war gestern zu Gast im Kanton Thurgau und kann Ihnen diese Freude nicht bereiten.

Aber jetzt im Ernst, es geht ja um eine sehr weitreichende Vorlage: Aus meiner Sicht wird der bundesrätliche Entwurf dem Ziel, dass beim Kollaps einer systemrelevanten Bank nicht die ganze Volkswirtschaft in Mitleidenschaft gezogen bzw. mitgerissen werden soll, nicht gerecht. Im Entwurf sind keinerlei verbindliche Massnahmen in Bezug auf die Organisationsstrukturen der betroffenen Banken festgeschrieben, sodass man daraus schliessen muss, dass nach wie vor eine implizite Staatsgarantie vorhanden ist. Vielleicht können, vielleicht wollen wir dieses Problem gar nicht so weitgehend lösen.

Ich habe in der Kommission deshalb den Antrag gestellt, es sei zwar auf die Vorlage einzutreten, sie sei aber zurückzuweisen. Ich bin einverstanden: Es besteht Handlungsbedarf, und es ist auch aufgezeigt worden, dass vieles an der Vorlage richtig ist oder mindestens in die richtige Richtung geht; das sei durchaus eingeräumt. Aber der Bundesrat war nicht willens, das Grundkonzept der Vorlage zu überarbeiten und eine Gesetzesänderung zu präsentieren, die auch die Frage der Organisation mit einbezieht.

Für die betroffenen Banken wäre entweder die Abtrennung und Verselbstständigung einiger Geschäftsbereiche oder eine besondere Organisation, beispielsweise in einer [PAGE 565] Holdingstruktur, vorzusehen gewesen. So wäre es künftig möglich geworden, dass einzelne Teile einer Grossbank in Konkurs gehen, ohne dass die gesunden Teile ebenfalls in existenzieller Weise in Mitleidenschaft gezogen würden. Man könnte das Bankengesetz in Artikel 3c Absatz 1 Buchstabe c so anpassen, dass die faktische Beistandspflicht des Bankkonzerns aufgehoben wird. Das können wir heute noch korrigieren. Nicht einmal für diese kleine Änderung war aber eine Mehrheit zu finden: Man ist dem Bundesrat gefolgt und auch, behaupte ich, ein Stück weit das Opfer des künstlich produzierten Zeitdrucks geworden.

Drei, drei, drei: Drei Jahre hat der Bundesrat gebraucht, bis er eine Vorlage gebracht hat. Drei Wochen haben wir Zeit gehabt - ich nehme das jetzt einfach, damit es mit den Dreien schön aufgeht -, bis die Kommission über die Bücher musste, und es waren viele Unterlagen, das kann ich Ihnen sagen. Drei Tage vor dieser entscheidenden Sitzung haben wir zum entscheidenden Artikel 9 Absatz 2, Kollege Luginbühl hat das gesagt, eine Erklärung erhalten, die eigentlich unserer Minderheit Recht gibt, dann aber fordert, man solle doch dieser Minderheit nicht zustimmen, sondern es bei dieser Erklärung belassen. So können wir doch nicht seriöse Gesetzgebung betreiben.

Ich habe kein Problem mit Tempomachen, aber dann muss man sich der Sache auch sicher sein. Ich bin nicht sicher, ob wir uns genau bewusst sind, was wir dann dort bei diesem Artikel beschliessen respektive welche Folgen es hat. Darum sind auch die kritischen Voten durchaus zu unterstützen. Die Regulierungsfolgenabschätzung ist eben nicht gemacht worden, wie Kollege Luginbühl behauptet hat. Man hat sich einfach auf internationale Studien berufen und dann gesagt: Ja, ja, mehr Eigenkapital ist gut usw. Es ist auch gut; mehr Eigenkapital ist immer zu begrüssen, das weiss jeder, der in einem Unternehmen steht. Aber jetzt, meine ich doch, geht's an Eingemachte, und man beurteilt die Lage bei den in der Expertenkommission offenbar so friedlich vereinten Parteien hier etwas anders, als dies unmittelbar nach der Unterzeichnung dieses Friedensabkommens der Fall war. Wenn ich jedenfalls die Reaktionen der Grossbankenvertreter oder auch anderer Bankenvertreter lese, dann sehe ich, dass das zumindest hellhörig machen muss.

Es sind aber nicht nur die Banken allein. Es wird auch viel publiziert, und da lese ich in meinem Sonntagsleibblatt - wenn es regnet, kann ich etwas länger lesen - einen Artikel von Beat Kappeler, der schreibt: "Der anstehende Stresstest der Banken in der EU ist zum Wellnessprogramm entartet." Ich zeige damit einfach auf, dass wir schon eine andere "pace" draufhaben als das Ausland. Dann weiter: "Nur Naivlinge ohne Kenntnis dieser Vorgänge schiessen den eigenen Finanzplatz mittels weit höherer Hürden ab. Die Hysterie um 'Too big to fail' übersieht, dass die Schweiz die UBS elegant rettete und dass es für die CS auch noch gereicht hätte. Das ist Fakt, das Gegenteil ist Behauptung." Ich sage nicht, dass ich diese Einschätzung zu hundert Prozent teile. Ich teile sie wirklich nur teilweise. Aber dies zeigt, wie kritisch man unsere Gesetzgebung begleitet.

Erlauben Sie mir nun, zum Kern der Vorlage noch ein paar Ausführungen zu machen. Sie betreffen wie gesagt den entscheidenden Punkt, wie die systemrelevanten Banken künftighin an ihrem Eigenkapital gemessen würden. Wir haben dieses Schreiben drei Tage vor der Debatte im Rat erhalten. Ich überlasse es Ihnen zu beurteilen, ob es Klarheit schafft oder nicht. Aber ich möchte feststellen, dass die Expertenkommission nach übereinstimmender Aussage auf der Grundlage der Konzernabschlüsse der Grossbanken eine Gesamtkapitalanforderung von 19 Prozent auf Gruppenstufe festlegt. Die Behördenvertreter hatten logischerweise Kenntnis von der geltenden Regelung bei der Rechnungslegung, also der Regelung auf Gruppen- und Stammhausebene. Sie haben bewusst ein Konzept vorgestellt, das ausschliesslich von der Gruppenebene ausgeht. Das Stammhausproblem, das zugegebenermassen sehr diffizil ist, wird ausgeklammert und nicht in das Kapitalkonzept einbezogen. In der Botschaft werden auch zu einem angeblichen Stammhauserfordernis unter dem neuen Konzept keine Zahlen angegeben oder Ausführungen gemacht, auch nicht in der Regulierungsfolgenabschätzung.

Nun konnte man in der Expertenkommission so argumentieren, dass die Vertreter der betroffenen Banken in guten Treuen davon ausgehen konnten, dass das neue Kapitalkonzept nur auf Gruppenstufe gilt. Hätte die Empfehlung von damals auch eine Erfordernis von 19 Prozent auf Stammhausebene beinhaltet, hätten die Grossbankenvertreter dem Schlussbericht nicht zugestimmt. Aber ich will hier keine Diskussion darüber führen, was in der Expertenkommission wie diskutiert wurde. Tatsache ist, dass man hier eine gravierende Differenz in einem entscheidenden Artikel hat.

Die Berechnungen sind der Finma, der Schweizerischen Nationalbank und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen vonseiten der Grossbanken offenbar im Detail erläutert worden. Darum kann ich es auch verstehen, dass man die Überkapitalisierung von mehr als 23 Prozent plötzlich nicht mehr als korrekt bezeichnet. Man spricht in der Zwischenzeit - um es abzukürzen - bei der Credit Suisse von einem tatsächlichen Kapitalerfordernis von 25 bis 27 Prozent - dies im Extremfall. Bei der UBS ist es etwas tiefer; dort hat man mittlerweile auf 24 bis 26 Prozent aufgerundet.

Das zeigt doch, dass hier bei der ganzen Sache etwas nicht stimmt - und insofern ist das der entscheidende Artikel dieser Vorlage; daran werden wir gemessen. Ich kann Ihnen sagen: Wir können unsere Banken schon zwingen, doppelt zu kapitalisieren oder zu überkapitalisieren. Man muss sich aber einfach bewusst sein, was das im internationalen Wettbewerb heisst. Wenn man sehr viel Eigenkapital hat, dann hat man auch teureres Kapital. Jener, der Risikokapital gibt, will dafür auch entschädigt werden. Die Banken können sich aber für sichere Geschäfte auf dem Finanzmarkt über die SNB sehr viel günstiger refinanzieren. Warum um alles in der Welt wollen wir unseren Banken diesen Wettbewerbsvorteil nehmen?

Ich bin dafür, dass man auf 19 Prozent geht. 10 Prozent Eigenkapital analog zu Basel III, bei dem es 10,5 Prozent sind. Aber dann geben wir den Swiss Finish, 3 Prozent, und noch die 6 Prozent für die sogenannten Cocos, also das Wandelkapital, dazu. Darauf hat die Bank dann einen Rabatt zugut, wenn sie ihre Struktur für unser Land besonders verträglich macht, wenn also die Systemrisiken gemindert werden. Das ist dort der Anreiz. So, wie es ausschaut, gehen wir fix von 19 Prozent aus, und wenn jemand darüberliegt, erhält die Finma oder vielleicht sonst jemand Gelegenheit, einen Rabatt einzuräumen oder allenfalls etwas nachzulassen. Damit delegieren wir aber einfach unsere Verantwortung. Wir sind der Gesetzgeber, wir haben den gesetzlichen Rahmen vorzugeben; es wurde von allen Parteien vereinbart, dass dieser bei 19 Prozent festgelegt wird. Bitte halten wir uns doch daran!

Das ist der Kernpunkt der Vorlage, und diese Message habe ich gerne mitgeben wollen.