Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-05-30
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-05-30
Wortprotokoll
Ergänzend zum schriftlichen Bericht: Es wird beantragt, Artikel 27 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs zu ändern. Das Ziel dieser Änderung bzw. der Auftrag an den Bundesrat besteht eben darin, dass die gewerbsmässige [PAGE 357] Gläubigervertretung gesamtschweizerisch geregelt und zugelassen wird.
Zurzeit ist es noch so, dass es Artikel 27 den Kantonen überlässt, die gewerbsmässige Gläubigervertretung zu regeln, und das steht zweifellos im Widerspruch zum Binnenmarktgesetz. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass wir ja seit dem 1. Januar dieses Jahres eine neue eidgenössische Zivilprozessordnung haben. Es kann ja nicht angehen, dass dann Gläubigervertreter bei Fragen, die im summarischen Verfahren abzuhandeln sind, Klage einreichen können, währenddem es ihnen verwehrt ist, ein simples Betreibungsbegehren einzureichen. Das kann es ja nicht sein. Ein dritter Grund ist der, dass mit Artikel 33a ja auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von E-Government eine neue Bestimmung geschaffen wurde, und die setzt eben voraus, dass Artikel 27 an die Bedürfnisse von E-Government anzupassen ist.
Der langen Rede kurzer Sinn: Der Bundesrat beantragt Annahme dieser Motion, der Nationalrat hat ihr diskussionslos zugestimmt, und unsere Kommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, diese Motion anzunehmen.