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Riklin Kathy · Nationalrat · 2001-06-05

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-05

Wortprotokoll

Es geht um die Botschaft zum Freihandelsabkommen Efta/Mexiko sowie zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz/Mexiko. Mexiko ist ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz: Die Schweizer Exporte betragen gegen eine Milliarde Franken pro Jahr und die Schweizer Direktinvestitionen in Mexiko nahezu vier Milliarden Franken. Das Abkommen wird die Schweizer Exporte um Zölle von jährlich über 100 Millionen Franken entlasten.

Warum braucht die Schweiz dieses Abkommen? Die Bedeutung des Freihandelsabkommens mit Mexiko liegt für die Schweiz in erster Linie darin, dass unsere Wirtschaft vergleichbaren Zugang zum mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen erhalten wird wie die Konkurrenten aus der EU und den Vereinigten Staaten sowie aus Kanada, die in Mexiko bereits über Vorzugsbedingungen verfügen. Also ist es für die Schweiz dringend nötig, hier nachzuziehen.

Die Schweiz hat bedeutende Wirtschaftsbeziehungen mit Mexiko: Auf dem amerikanischen Doppelkontinent ist Mexiko - nach den USA, Kanada und Brasilien - der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz. Wie bereits erwähnt, exportiert die Schweiz auch ohne Freihandelsabkommen bereits Waren im Wert von gegen einer Milliarde Franken pro Jahr nach Mexiko.

Die Schweiz exportiert vor allem hochwertige Produkte der Maschinen-, Chemie- und Pharmaindustrie, sie exportiert Uhren sowie Instrumente und Apparate. Die Importe der Schweiz aus Mexiko setzen sich zum Grossteil aus chemischen Produkten, Fahrzeugen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen - dazu gehören Kaffee, Honig und Bier - und, in geringerem Masse, Maschinen zusammen. Mexiko ist auch ein interessanter Markt für Schweizer Dienstleistungsanbieter.

Worin bestehen nun die wichtigsten Bestimmungen des Abkommens? Für Industrieprodukte wie Uhren, Maschinen und Geräte, Produkte der chemischen Industrie, Pharmazeutika und Textilien werden die Zölle bis 2003 auf maximal 5 Prozent abgebaut und bis 2007 vollständig beseitigt. Mexiko erhebt gegenwärtig Zölle von durchschnittlich etwa 12 Prozent mit Spitzen bis zu 30 Prozent. Für eine Reihe von Produkten konnten im Vergleich zum Freihandelsabkommen der EU mit Mexiko deutlich grosszügigere Ursprungsregeln vereinbart werden, was im Interesse der Efta-Staaten liegt.

Neben der Liberalisierung des Handels mit Industriewaren enthält das Abkommen unter anderem Bestimmungen über den Schutz und die Förderung von Direktinvestitionen, den Schutz des geistigen Eigentums und den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Beschaffungen. Der Handel mit Landwirtschaftsprodukten wird durch bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen Efta-Staaten und Mexiko geregelt, welche gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen in Kraft treten werden.

Mexiko ist das erste Land ausserhalb Europas und des Mittelmeerraumes, mit dem die Efta-Staaten bzw. die Schweiz ein Freihandelsabkommen unterzeichnet haben.

In der Kommission gab vor allem die Menschenrechtssituation in Mexiko Anlass zu Diskussionen. Kollege Widmer verlangte, dass eine Menschenrechtsklausel in das vorliegende Freihandelsabkommen aufgenommen werde. Da es sich aber um ein bereits fertig ausgehandeltes Abkommen zwischen der Efta - also nicht nur der Schweiz, sondern auch Liechtenstein, Island und Norwegen - und Mexiko handelt, kann das Parlament dieses Abkommen nur annehmen oder ablehnen. Änderungen, wie sie Herr Widmer wünscht, sind nicht möglich. Der aus diesem Sachverhalt heraus gestellte Minderheitsantrag Widmer auf Rückweisung wurde in der Kommission mit 10 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Ruedi Baumann verlangt in einem Minderheitsantrag, dass das Freihandelsabkommen aus menschenrechtlicher und humanitärer Sicht laufend überwacht wird. Der Bund habe dafür zu sorgen, dass regelmässig Konsultationen stattfinden und ein Monitoring der Menschenrechtslage unter Einbezug mexikanischer Nichtregierungsorganisationen stattfinde. Auch diesem Antrag wurde in der Kommission nicht stattgegeben. Er wurde mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt.

In der Schlussabstimmung erzielte die Vorlage 15 zustimmende Stimmen gegen eine ablehnende Stimme. Fünf Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission enthielten sich der Stimme.

Mit diesem Abkommen zieht die schweizerische Wirtschaft in den Beziehungen zu Mexiko mit den Staaten der Europäischen Union gleich, und das ist wichtig. Die Efta verfolgt die Politik des "one step behind", um gegenüber der Europäischen Union nicht benachteiligt zu sein. Dieses Abkommen wurde in einer Rekordzeit ausgehandelt und verdient die Unterstützung des Parlamentes.