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Maissen Theo · Ständerat · 2011-06-15

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung zum Verfahren: Im Gegensatz zu den üblichen Ausmehrungen ist es bei diesen Minderheitsanträgen so, dass sie kumulativ zu verstehen sind. Sie können also der Mehrheit zustimmen, und wenn Sie dann auch den Minderheiten zustimmen, wird das einfach dazugezählt - ganz im Sinne des Spruchs "Darf's es Bitzeli meh si?" in der Metzgerei.

Ich vertrete hier also den Antrag der Mehrheit, welche zusätzlich 12 Millionen Franken, d. h. 3 Millionen Franken pro Jahr, zugunsten des Projektes "Succès livre et littérature" sprechen will. Der Antrag der Mehrheit beinhaltet also eine Erhöhung des Kredites zugunsten des Bereichs Literatur. Wir haben bereits in der Vorlage 4/D Mittel zugunsten der Sprachenförderung und für die Bekämpfung des Illettrismus, also für die Leseförderung, gesprochen. Dazu braucht es auch Bücher. Generell ist Literatur ein sehr wesentlicher Teil der Kultur, aber in der Kulturbotschaft steht nichts über die Literatur, abgesehen von einem kleinen Beitrag für einen Kulturpreis. Sie können das im Kapitel "Preise, Auszeichnungen und Ankäufe" auf Seite 3019 der Botschaft nachlesen.

Die Mehrheit der Kommission bedauert es sehr, dass wir zur Förderung des Buches, sei es zugunsten der Autoren oder zugunsten der Verlage, in dieser Botschaft nichts vorgesehen haben. Es gab bekanntlich eine Arbeitsgruppe "Succès livre et littérature", die einen Schlussbericht mit Vorschlägen, Modellen und Varianten in Bezug auf die Förderung und auf die Finanzen verfasste. Ein Konzept liegt also vor. Auf Seite 2993 heisst es dazu: "Auf das Projekt 'Succès livre et littérature' wird verzichtet, und die entsprechenden Finanzmittel werden zur Umsetzung von Artikel 10 des Kulturförderungsgesetzes eingesetzt." Man stellt also gemäss Botschaft kein Geld zur Verfügung, und deshalb fällt dieses [PAGE 611] Konzept im Hinblick auf Förderungsmassnahmen aus Abschied und Traktanden.

Würde man aber Mittel sprechen, könnte das Bundesamt für Kultur im Rahmen des erwähnten Schlussberichtes aktiv werden. Im Bereich Film ist etwa "Succès cinéma" ein Erfolgsmodell. Analog dazu wird gemäss Schlussbericht ein Modell "Succès livre" vorgeschlagen, wonach die Verlage auf Erfolgsbasis unterstützt würden. Die Literaturförderung kann sich ja nicht auf die Förderung von Autoren beschränken, deren Bücher müssen auch verlegt werden. Laut dem Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband müssten dafür jährlich 4 Millionen Franken eingesetzt werden. Wir beantragen Ihnen 3 Millionen Franken pro Jahr. Alles in allem gesehen ist es schlicht unverständlich, dass der Literatur in der Kulturbotschaft kein angemessener Stellenwert zukommt, obwohl es gemäss Artikel 69 der Bundesverfassung, dem Kulturartikel, darum geht, "kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse" mit Bundesmitteln auszustatten. Die Literatur ist doch eindeutig ein solcher Bereich.

Daher ersuche ich Sie, Ihre Stimme hier der Mehrheit zu geben.

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