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Janiak Claude · Ständerat · 2011-06-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Ich habe mich beim Eintreten nicht gemeldet, weil das, was ich gerne gesagt hätte, bereits von Frau Forster und insbesondere von Herrn Hess ausgeführt worden ist. Und Herr Hess hat ja auf seine Art eigentlich auch schon den Antrag der Minderheit zu Absatz 2 begründet.

Im Zweckartikel des Waldgesetzes heisst es, der Wald solle "in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung" erhalten bleiben. Wenn es nun in Artikel 7 zu einer Abweichung kommt, kann das dazu führen, dass dieser Zweck in Gebieten, in denen der Wald abnimmt, nicht mehr erfüllt wird. Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit eine Einschränkung, wonach ein Verzicht nur in Gebieten möglich sein soll, in denen die Waldfläche zunimmt. Andernfalls könnte das Gesetz dazu führen, dass es in dichtbesiedelten Gebieten wie im Mittelland zu einem Verlust an Waldflächen kommt.

Ich kann mich noch gut erinnern, ich war damals auch in der UREK: Nachdem die Vorlage des Bundesrates im Parlament gescheitert und die Volksinitiative zurückgezogen war, nahmen wir dieses Thema wieder auf. Und man war sich eigentlich einig; Herr Cramer hat es schon erwähnt: Wenn man wieder auf dieses Thema eingeht, dann sollte man nicht über das hinausgehen, was damals vom Parlament zurückgewiesen worden war. Insbesondere darf man natürlich diejenigen, die damals die Initiative zurückgezogen haben - nachdem sie festgestellt hatten, dass das Parlament die Politik des Bundesrates in jener Vorlage nicht wollte -, nicht torpedieren und das Gegenteil beschliessen. Man ist aber eindeutig über das hinausgegangen, was als konsensfähig - so möchte ich es bezeichnen - verstanden worden war. Nach Auffassung der Minderheit schiesst die Vorlage in Artikel 7 über den Auftrag hinaus, den man sich mit diesem Konsens geben konnte. Der Auftrag bezüglich Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz beschränkte sich explizit auf Gebiete mit einer Zunahme der Waldfläche, aber jetzt gilt die Flexibilisierung auch dort, wo der Wald abnimmt.

Wie sich die Situation der Waldfläche heute in der Schweiz präsentiert, ist ja auch vom Berichterstatter dargelegt worden. Es ist sehr uneinheitlich. Im Mittelland, in alpinen Tourismusregionen und in Gebirgstälern steht die Waldfläche stark unter Druck, für Siedlungszwecke beansprucht zu werden. Die Waldfläche konnte dort in den letzten hundert Jahren nur dank Rodungsverbot und Pflicht zur Wiederaufforstung stabil gehalten werden. Die Möglichkeit, einfach auf eine Ersatzaufforstung zu verzichten, weicht den Schutz des Waldes auf und gefährdet das Ziel, die Waldfläche und die Waldverteilung zu erhalten. Das gilt insbesondere im Mittelland. Ich denke, dass die Erhaltung auch ein Anliegen der Bevölkerung ist, dass sie eine Aufweichung eben nicht will: Dort, wo der Wald schon zurückgedrängt wird, möchte sie den Erholungsraum behalten.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Minderheit, den Zusatz "in Gebieten mit zunehmender Waldfläche" aufzunehmen und damit auszuschliessen, dass ein Verzicht in jenen Gebieten möglich ist, wo die Waldfläche heute stark unter Druck ist und abnimmt.