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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Ich glaube, bezüglich der Frage "70 oder 75 Jahre?" ist für mich die Situation klar: Wir brauchen strengere ärztliche Kontrollen, und wenn jemand als fahrtüchtig bezeichnet wird, dann soll er fahren können. Es gibt 65-Jährige, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht fahren können, und es gibt 75-Jährige, die fahren können. Also: Eine willkürliche Limite macht keinen Sinn.

Nun zurück zu diesen Befristungen: Herr Büttiker hat bezüglich der Fahrtüchtigkeit auf Artikel 14 hingewiesen. Ich habe nichts dagegen, wenn man in bestimmten Fällen Sehtests verlangt. Aber wenn ich jetzt Herrn Janiak ansehe, der einen Sehtest gemacht hat und eine Brille trägt, dann finde ich schon, dass es administrativer Unsinn ist, wenn er mit 50 seinen Ausweis abgeben und einen Sehtest machen, eine Gebühr für einen neuen Fahrausweis und einen Sehtest zahlen muss. Vielleicht hat er ja nur ein Jahr davor seine Brille gekriegt.

Nun gibt es aus Artikel 14 die Verpflichtung, dass man zum Fahren eben auch die körperlichen Voraussetzungen besitzen muss. Es gibt auch eine Selbstverantwortung, und diese Selbstverantwortung wird, möchte ich behaupten, von einem grossen Teil der Leute auch wahrgenommen. Es ist falsch, wenn Sie jetzt wegen ein paar schwarzer Schafe verfügen, dass mit 50 und mit 70, also zwanzig Jahre später wieder, alle ihre Ausweise abgeben und neue Ausweise ausstellen lassen müssen. Das ist die Auffassung der Kommission. Die Kommission ist nicht der Meinung, Herr Bieri, dass man dann blind in der Landschaft herumfahren soll.

Sie haben dann noch gesagt, es sei ein Vorteil wegen des Fotos. Gut, man erkennt die Leute besser, aber schöner wird das Foto nicht. (Heiterkeit)

Ich bitte Sie also, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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