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Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-06-16

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Artikel 89i sieht in Verbindung mit Artikel 89j vor, dass der Bundesrat weitere Stellen zur Eingabe von Strassenverkehrsunfall-Daten verpflichten kann. Es ist davon auszugehen, dass mit den Daten der Versicherungsunternehmen geliebäugelt wird, und dies, obwohl die heute verfügbaren Daten nicht in der gewünschten Form und Ausgestaltung vorhanden sind. Die Versicherungsunternehmen, welche nach dem Gebot der Kosteneffizienz und der Wirtschaftlichkeit handeln müssen, erheben lediglich in relevanten Einzelfällen umfangreiche Daten. In der Regel gebietet es eine rasche Schadenbearbeitung, auf umfangreiche und vor allem für die Schadenbearbeitung formal unwesentliche Abklärungen wie zum Beispiel Kreuzungsangaben oder genaue Positionsangaben auf Autobahnen zu verzichten. Es werden nur Daten erhoben, die hinsichtlich Schadenhäufigkeit und damit auch hinsichtlich Prämiengestaltung von Bedeutung sind. Gerade bezüglich der Daten, die gemäss diesem Artikel von Bedeutung sein könnten, stehen die Interessen der Versicherungsunternehmen denjenigen der öffentlichen Hand diametral gegenüber, denn diese sind völlig anders gelagert.

Es ist deshalb aus der Sicht der Versicherungswirtschaft - womit meine Interessen offengelegt sind - darauf zu verzichten, die Versicherungsunternehmen zur Führung von umfangreichen Statistiken und Datensätzen zu verpflichten, die für sie unerheblich sind. Das würde erheblichen administrativen Mehraufwand und enorme Aufstockungen bei Informatiksystemen auslösen, deren Kosten bei der Preisbildung von Haftpflicht- und Kaskodeckungen unweigerlich auf die Versicherungsnehmer abgewälzt werden müssten. Es wäre daher zielführender, wenn die in der Botschaft beschriebenen Datennetze optimiert und angepasst würden, statt dass neue Datensysteme eingeführt werden, welche mit den bestehenden Systemen nicht kompatibel sind.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag auf Streichung zuzustimmen. Sie helfen mit der Streichung mit, dem administrativen Aufwand Einhalt zu gebieten, und verhindern einen unnötigen Anstieg der Kosten und damit auch der entsprechenden Prämien. Das ist ein Schritt hin zur Konsumentenfreundlichkeit, wie sie das neue Versicherungsvertragsgesetz ja auch vorsieht.