von Rotz Christoph · Nationalrat · 2011-09-13
von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-13
Wortprotokoll
Stellen Sie sich einmal vor, Sie kaufen ein neues Gerät für einen speziellen Einsatz. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen PC für die Büroautomation oder ein neues modernes Telefongerät, um mit anderen zu kommunizieren. Nun müssen Sie automatisch eine Zwangsgebühr bezahlen, weil Ihr neues Gerät im Prinzip noch etwas mehr kann als das, wofür Sie es eigentlich einsetzen wollen. Ob Sie diese Funktion, die das Gerät auch noch hat, tatsächlich nutzen oder nicht, spielt gar keine Rolle mehr. Und genau das ist die neue Praxis, seit das Bakom am 1. September 2009 beschlossen hat, auch für Radio- und Fernsehempfang via Handy sowie PC und Internet Gebühren zu erheben. Die Radio- und Fernsehgebühren waren immer eine Nutzungsabgabe. Die Nutzer haben bezahlt für das, was sie konsumieren. Nun soll diese Nutzung nicht mehr entscheidend sein und die Abgabe zu einer Zwangsabgabe für alle umfunktioniert werden.
Kollegin Natalie Rickli hat am 29. September 2008 die besagte parlamentarische Initiative eingereicht. In der Zwischenzeit hat die KVF diese Initiative beraten und sich nach dem Bericht des Bakom dafür entschieden, eine geräteunabhängige Gebühr für alle umzusetzen. Zwar soll es immer noch eine sozialpolitisch begründete Befreiung von der Gebühr geben, aber ob es richtig ist, dass soziale Aspekte von Gebührenzahlern querfinanziert werden, ist eine weitere offene Frage. Mit dem Systemwechsel wird nun über Zwangsgebühren eine öffentliche Leistung finanziert, welche im Prinzip und konsequenterweise wie auch andere öffentliche Aufgaben über das ordentliche Budget finanziert werden muss. Aber aus Angst, so scheint es, vor der Diskussion bei der Budgetdebatte über die Höhe der Abgeltung an die SRG wird lieber eine solche Sondergebühr umgesetzt.
Im Zusammenhang mit der Frage, wer die Gebühren zu zahlen hat, kam auch sofort die Problematik der Doppelbelastung für die kleinen KMU zur Diskussion, weil ein PC mit Internetanschluss im Geschäft zu einer zusätzlichen Belastung der KMU führt und diese mit einer weiteren Abgabe belastet. Mit den ausgeweiteten Gebühren wird der Service public finanziert. Aber was der Service public genau ist, was er anbieten soll und muss und wie viel er vor allem kosten darf, das wurde leider nicht diskutiert.
Jetzt gibt es den Systemwechsel, um die geforderten Einnahmen zu sichern. Es wurde aufgrund einer scheinbaren Vereinfachung die Senkung der Gebühren in Aussicht gestellt, wir werden sehen, ob und wann eine solche Senkung der Gebühren und in welcher Grössenordnung sie für die Gebührenzahler eintreffen wird.
Nun soll mit der Kommissionsmotion der Systemwechsel vollzogen werden. Statt wie bei anderen öffentlichen Aufgaben soll die Abgeltung nicht über das ordentliche Budget, sondern über eine Zwangsabgabe für alle und geräteunabhängig erfolgen. Es soll, wie schon erwähnt, keine Opting-out-Variante geben, obwohl es Familien gibt, die ganz bewusst auf den Fernseher verzichten. Auch ältere Menschen, die zu Hause kein Gerät haben, müssen nun eine solche Gebühr bezahlen. Es ist wirklich schwer nachvollziehbar, warum diese Finanzierung einer Nutzung so anders sein soll. Das ist ein falscher Ansatz.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Rickli Natalie Folge zu geben und die Kommissionsmotion abzulehnen. Damit können wir in eine neue Runde gehen und über den Service public und dessen Finanzierung diskutieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung.