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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2011-09-13

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-13

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier, bei den Artikeln 12 bis 18, im Gesetzesbereich, der den Emissionshandel betrifft. Der Emissionshandel soll dafür sorgen, dass die CO2-Emissionen bei Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen am kostengünstigsten reduziert werden können. Wer günstig weniger Emissionen freisetzen kann, verkauft seine Emissionszertifikate an den, für den dies schwieriger ist. Bevor Zertifikate verkauft werden können, müssen sie aber zunächst verteilt werden. Nun gilt hier die Unterscheidung, dass bisherige Marktteilnehmer diese Emissionsrechte kostenlos bekommen oder in einer Versteigerung erwerben können, dass eine kostenlose Abgabe von Emissionsrechten, genauer gesagt von zusätzlichen Emissionsrechten, an neue Marktteilnehmer aber nicht möglich sein soll.

Wenn Sie dem Antrag der Minderheit zu Artikel 16 Absatz 2bis nicht zustimmen, wird Folgendes passieren: Die Emissionsrechte werden in der Schweiz automatisch mehr und mehr versteigert. Kommen neue Akteure in den Markt, wird das Leben für die alten Marktteilnehmer doppelt schwer: Dann würde die staatliche Begrenzung der Emissionen wirken, und ein neuer Akteur - hier in Artikel 16 sind es die Gaskombikraftwerke - nähme den bisherigen ETS-Unternehmen Emissionsrechte weg. Darum darf es nicht sein, dass ein neuer Marktteilnehmer kostenlos zum Recht kommt, neu zu emittieren, und dass gleichzeitig bei den bisherigen Emittenten die Kosten für die Rechte massiv erhöht werden. Sie merken es: Es geht um Standortpolitik für bestehende ETS-Unternehmen, die ihren Job bei der Reduktion vielleicht bereits seit Jahren gut machen.

Warum ist nun in Absatz 2bis noch eine Ausnahme für Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) formuliert? Weil das gesamte Emissionsvolumen sinkt, wenn in der Schweiz neue WKK-Anlagen gebaut werden. Wenn eine grössere, hocheffiziente WKK-Anlage eine alte Feuerungsanlage ersetzt, sinken die Emissionen in unserem Land. Es ist daher richtig, dass man solche Investitionen begünstigt, damit sie auch getätigt werden. Wenn eine alte Grossfeuerungsanlage endlich durch eine hocheffiziente WKK-Anlage ersetzt wird, ist das für unsere Klimapolitik wünschenswert; eine solche Investition trägt zum Erreichen des Minderungsziels bei. Das Gaskombikraftwerk ist ein neuer Akteur, er kann nicht begünstigt werden. Die hocheffiziente WKK-Anlage hingegen ersetzt eine alte, ineffiziente Feuerungsanlage; sie soll im Sinn einer pragmatischen Klimapolitik begünstigt werden.

Ich bitte Sie daher, bei Artikel 16 Absatz 2bis der Minderheit zu folgen.