Lexipedia

preparatory:AB 120378

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-09-14

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Ich habe es schon einmal gesagt: Wir verfolgen bei diesem Gesetz einen integralen Ansatz, wonach alle Behörden zur Sicherheit des Landes beizutragen haben - also auch diese Behörden. Es geht hier aber nicht um "fishing expeditions" oder darum, dass diese Behörden dem Nachrichtendienst alles und jedes melden. Vielmehr ist genau festgelegt, dass der Nachrichtendienst, wenn er eine Auskunft von einer Sozialbehörde will, ein Gesuch zu stellen hat, genau wie ein Gericht, ein Betreibungsamt oder andere Behörden. Er hat es zu begründen und hat entsprechende Hinweise zu geben, worauf dann allenfalls eine Behörde Auskunft zu geben hat. Es ist ein begründetes Gesuch, wie es auch andere Behörden an Sozialbehörden stellen können. Es ist also nicht etwas völlig Fremdes, sondern etwas, was in unserem Rechtsstaat normal ist: Eine Behörde muss aufgrund eines Gesuches eine Auskunft geben, wobei das Gesuch begründet sein muss. Das möchten wir hier. Wir möchten damit unter anderem vermeiden, dass irgendwo etwas passiert und der Nachrichtendienst darüber keine Beurteilung geben kann, weil er die notwendige Auskunft nicht einholen konnte. Das ist passiert, vielleicht nicht hier, aber an anderen Orten, und man hat sich darüber verwundert. Wir möchten hier bei der Sicherheit einen integralen Ansatz verfolgen: Alle Behörden sollen zur Sicherheit des Landes beitragen. Das Verfahren ist geregelt, es ist rechtsstaatlich, es folgt nicht dem Zufallsprinzip, es ist keine allgemeine Auskunftspflicht irgendwelcher Art vorgesehen, sondern es braucht die Einreichung eines gut begründeten Gesuchs, so wie es auch andere Behörden bei den Sozialbehörden stellen können.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.