Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-14
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Man kann gegen diese Vorlage rechtliche Bedenken und politische Bedenken haben. Zu den rechtlichen Bedenken: Das vom Bundesrat zur Frage der Verfassungsmässigkeit in Auftrag gegebene verwaltungsexterne Gutachten gelangt zum Schluss, dass übergeordnetes Recht - die Bundesverfassung, die EMRK beispielsweise - dem Revisionsanliegen nicht grundsätzlich entgegensteht, es gebe aber in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf. Diese Punkte sind unseres Erachtens in der Vorlage selbst verbessert worden.
Selbstverständlich geht es auch in dieser sogenannten leichten Revision des BWIS um Grundrechtsfragen. Aber es geht bei diesen Punkten nirgends um den Kerngehalt der Grundrechte. Die Grundrechte sind marginal betroffen. In der Güterabwägung war der grossen Mehrheit der Kommission klar, und das war auch dem Ständerat klar, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Sicherheit die marginalen Berührungspunkte oder Einschränkungen der Grundrechte weit überwiegt. Vereinsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit und Informationsfreiheit sind in ihrem Kerngehalt nicht betroffen, d. h., sie sind betroffen, aber nicht wesentlich eingeschränkt, und dies nur in Abwägung mit dem unseres Erachtens weit überwiegenden öffentlichen Interesse.
Es geht deshalb eigentlich nur noch um politische Bedenken. Hier sind wir der Meinung: Wenn wir heute eine Gesamtvorlage hätten - nämlich zu den heiklen Punkten der besonderen Informationsbeschaffung und zu den jetzt vorgelegten Punkten -, gäbe der Teil der heutigen Vorlage wohl kaum Anlass zu Diskussionen. Dann würde man sich in der Diskussion auf die besonderen Informationsbeschaffungsmittel beschränken, weil es dort tatsächlich um den Kerngehalt der Grundrechte geht; dann wären die heutigen, relativ marginalen Einschränkungen kaum der Rede wert.
Deshalb sind wir - entgegen der Äusserung von Kollegin Leutenegger Oberholzer - auch der Meinung, dass diese Vorlage unter keinen Umständen die neue Vorlage behindern kann. Es gibt im Gegenteil eine Entschlackung der zweiten Vorlage, die uns auf Ende des nächsten Jahres in Aussicht gestellt worden ist. Selbstverständlich waren uns die bestrittenen Punkte der ersten Vorlage bekannt. Wir unterhielten uns zweimal darüber und traten deswegen beim ersten Mal auch nicht auf die Vorlage ein; im zweiten Anlauf wiesen wir sie zurück, und zwar gerade wegen der bestrittenen Punkte. Herr Sommaruga hat vorhin gesagt, dies sei eine Salamitaktik zur Einschränkung der politischen Rechte. Ich habe den Eindruck, dass seine Begründung, mit den konkret angeführten Fällen aus Genf beispielsweise, doch weitgehend politisch und ideologisch gefärbt ist. Die grosse Mehrheit Ihrer Kommission hat sich diesen Bedenken nicht angeschlossen.
Wir schlossen uns mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Bundesrat und dem Ständerat an und bitten Sie demzufolge, auf die Vorlage einzutreten.