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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, dass der Bundesrat im Jahre 2007 eine Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vorgelegt hatte. Damit wollte er Lücken im nachrichtendienstlichen Abwehrdispositiv schliessen, die Auskunftspflicht von Behörden und von Privaten erweitern, das präventive Abhören von Telekommunikationsmitteln und die Beobachtung des Privatbereichs von Personen erlauben, die Entscheidbefugnisse des Vorstehers bzw. der [PAGE 1371] Vorsteherin des EJPD erweitern und den Schutz von Informanten verbessern. Die Botschaft trug den Untertitel "Besondere Mittel der Informationsbeschaffung".

Unser Rat trat vorerst nicht auf die damalige Vorlage ein, der Ständerat hingegen trat ein, allerdings unter gleichzeitiger Rückweisung an den Bundesrat. Unser Rat hat sich im weiteren Verlauf der Beratungen dieser Rückweisung angeschlossen.

Seit der Verabschiedung der Botschaft im Jahr 2007 haben sich Änderungen mit direkten und indirekten Auswirkungen ergeben. So wurden die nachrichtendienstlichen Teile des Bundesamtes für Justiz, Fedpol, 2009 ins Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport transferiert und dort per 2010 mit dem Strategischen Nachrichtendienst in einem Bundesamt, dem Nachrichtendienst des Bundes, zusammengefasst. Auf 2010 ist auch das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes in Kraft gesetzt worden. Weiter beauftragte der Bundesrat im November 2009 das VBS mit der Ausarbeitung einer auf die weniger bestrittenen oder unbestrittenen Teile der ursprünglichen Gesetzesrevision beschränkten Zusatzbotschaft, genannt "BWIS II reduziert". Alle übrigen Bestimmungen sollten in einer bis spätestens Ende 2013 auszuarbeitenden Gesamtkodifikation für die zivilen Nachrichtendienste in einem Nachrichtendienstgesetz aufgenommen werden.

Im Laufe der Kommissionsberatungen haben wir dann vernehmen dürfen, dass diese terminliche Zielsetzung ändert und wir mit einer Gesamtkodifikationsvorlage auf Ende 2012 rechnen dürfen. Somit beschränkt sich diese Zusatzbotschaft auf die Schliessung der bis zum Vorliegen der Gesamtnovelle bedeutendsten Lücken, welche bereits im ursprünglichen Gesetzgebungspaket enthalten waren, auf notwendige Anpassungen an die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der Organisation und Rechtslage und auf Empfehlungen von Aufsichtsbehörden. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates hat einen Nichteintretensantrag mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt und stimmt der Vorlage nun zu.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat nach Anhörungen einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Als Erstkommission hat sie den Vizepräsidenten und den Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, den Ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen und Professor Biaggini, einen Verfassungsrechtler, angehört. Der Ständerat ist ebenfalls einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat ihr im Übrigen auch einstimmig zugestimmt.

Wir bitten Sie also namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr nach der Detailbehandlung dann auch zuzustimmen.