preparatory:AB 120451
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-09-14
Wortprotokoll
Es geht hier eigentlich um zwei Fragen. Einmal geht es um die Frage der Rechtsgrundlage: Bisher entschied der Bundesrat aufgrund der Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung, also aufgrund von Notrecht. Ihre Aufsichtskommission, die GPDel, ist aber seit Längerem der Ansicht, dass solche Entscheide nicht ständig aufgrund von Notrecht gefällt werden dürfen und dass es eine gesetzliche Grundlage braucht. Wir schlagen Ihnen in dieser Vorlage nun eine gesetzliche Grundlage für das Tätigkeitsverbot vor. Das hat unter anderem den Vorteil, dass für die Betroffenen die Möglichkeit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht besteht. Das ist bei einem Entscheid des Bundesrates, der aufgrund von Notrecht getroffen wird, nicht der Fall. Die Vorlage bringt also eine Besserstellung des Betroffenen, indem er eine Beschwerdemöglichkeit hat. Indem wir eine gesetzliche Grundlage schaffen, erfüllen wir die Forderung der GPDel.
Ich bitte Sie deshalb, den Streichungsantrag der Minderheit II (Vischer) abzulehnen.
In Bezug auf die zweite Frage - die Frage, wer ein solches Verbot ausspricht: der Gesamtbundesrat oder die Chefin bzw. der Chef des EJPD - bitte ich Sie, der Minderheit Fluri und damit dem Ständerat zu folgen. Wir sind der Meinung, dass deren Lösung besser ist, als wenn der Gesamtbundesrat entscheidet. Wir wollen hier eine Regelung analog jener beim Einreiseverbot: Auch Einreiseverbote werden vom EJPD erlassen und nicht vom Gesamtbundesrat. So hätten wir bei zwei vergleichbaren Fällen die gleiche Kompetenzordnung.
Ich bitte Sie also, der Minderheit I (Fluri) und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen.