Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-09-14
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Mit einer grossen Mehrheit der SP-Fraktion ersuche ich Sie ebenfalls, der Minderheit Schwander zu folgen.
Zuerst möchte ich eine Vorbemerkung machen: Ich habe beim Eintreten gesagt, das Gesetz sei auch sprachlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Es ist wirklich ein schlechtes Gesetz. Das zeigt sich auch an der Formulierung von Artikel 10a, "Lagedarstellung": "Zur Darstellung der Lage der inneren Sicherheit (Lagedarstellung) betreibt der NDB ein elektronisches System, in dem er Daten über Ereignisse und Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit bearbeitet. Er kann im System Personendaten sowie besonders schützenswerte Personendaten aufnehmen ..." - es gibt also Personendaten, und es gibt da besonders schützenswerte Personendaten. Ich sprach von einer Datenbank. Herr Bundesrat Maurer sagte dann, es sei keine Datenbank, es sei nur ein Bericht. Rein sprachlich ist es eine Datenbank, daran gibt es nichts zu rütteln. Herr Maurer sagte dann, es sei vielleicht etwas grossspurig formuliert. Wie dem auch sei: Diese Formulierung wirft mehr Fragen auf, als dass sie Fragen beantwortet. Das wäre mit ein Grund gewesen, gar nicht auf die Vorlage einzutreten, aber Sie haben ja jetzt anders entschieden. Es wurde uns versichert, es sei wirklich keine Datenbank; in der Botschaft steht zudem, es gebe keine Verknüpfung mit Isis, und deswegen haben wir dann auf den Antrag auf Streichung des ganzen Artikels verzichtet.
Aber was natürlich nicht geht, ist die breite Zugriffsmöglichkeit auf diese Daten. Mit dem Antrag der Minderheit Schwander, den ich mitunterzeichnet habe, wird wenigstens sichergestellt, dass nicht auch Private und ausländische Sicherheitsdienste Zugriff auf das System haben, denn das ist unhaltbar. Es ist nicht einmal geklärt, unter welchen Voraussetzungen diesen "privaten Stellen sowie ausländischen Sicherheits- und Polizeibehörden" Zugriff gewährt wird. Es ist auch nirgends geregelt, wann diese die Daten wieder löschen müssen und wie sie sie weiterverarbeiten dürfen. So geht es nicht! Es geht um sensible Daten, das hält der Bundesrat selbst fest. Es geht um äusserst heikle persönliche Daten. Es ist nirgends definiert, was denn "private Stellen" sein sollen. So können wir - in einem sensiblen Bereich wie dem Staatsschutz und in einem sensiblen Bereich, in dem Personendaten bearbeitet werden - nicht legiferieren!
Ich bitte Sie, zumindest den Antrag der Minderheit Schwander zu unterstützen und diese Zugriffsmöglichkeit von ausländischen Stellen und von Privaten zu streichen. Eigentlich hätte man auf diesen ganzen Artikel verzichten müssen, weil damit mehr Fragen aufgeworfen als geklärt werden. Ich wäre Herrn Bundesrat Maurer dankbar, wenn er mich hier am Rednerpult davon überzeugen könnte, dass keine neue Datenbank geschaffen wird und dass wirklich gesichert ist, dass keine Verknüpfung mit Isis hergestellt wird.