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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-09-15

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-15

Wortprotokoll

Ich nehme aus der Sicht der Kommission kurz Stellung zum Antrag der Minderheit Baader Caspar auf Rückweisung an den Bundesrat. Mit ihrem Rückweisungsantrag verlangt die Minderheit Baader Caspar die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat zur Überarbeitung in drei Punkten:

Mit Punkt 1 des Rückweisungsantrages ist ein tiefer Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden. Es ist der Wille der Kommissionsmehrheit, den Banken keine Vorschriften zu machen, wie sie ihre Organisationsstruktur für den Krisenfall gestalten sollen. Die Notfallplanung soll von den Banken selber vorbereitet sein, um rasch umgesetzt werden zu können. Das ist mit dieser Vorlage der Fall.

In Punkt 2 wird die Gewährleistung der Rechtssicherheit verlangt. Diese Forderung ist in der Kommission unbestritten. Die Rechtssicherheit wird aber durch die rasche Verabschiedung dieser Vorlage auch entscheidend verbessert. Ein Widerspruch in sich ist einerseits die Forderung nach Beseitigung von angeblichen Wettbewerbsnachteilen und andererseits die Forderung nach verschärften Organisationsvorschriften gemäss Punkt 1.

Punkt 3 des Rückweisungsantrages ist durch einen Beschluss und Antrag der Kommissionsmehrheit in den Übergangsbestimmungen erfüllt. Dieser Beschluss der Kommission besagt sinngemäss, dass die erstmalige Verabschiedung der relevanten Verordnungsbestimmungen der Bundesversammlung zur Genehmigung - nicht nur zur Konsultation - vorgelegt werden muss.

Weiter weise ich darauf hin, dass die hier vorliegende Bankenregulierung selbst von den beiden Vertretern der Grossbanken in der Expertengruppe nicht abgelehnt wurde. Die Expertengruppe hatte einen Massnahmenkatalog erarbeitet, der in dieser Vorlage weitgehend umgesetzt wird. Natürlich kann die nächste Krise aus einer ganz anderen Ecke kommen. Die Kommission ist sich bewusst, dass mit dieser Vorlage nicht sämtliche Gefahren zu 100 Prozent eliminiert werden können. Aber es wird die Sicherheit erhöht, und es werden Notfallsituationen vorbereitet. Erhöhte Kapitalpolster gewähren einen gewissen Zeitraum für Gegenmassnahmen. Mit den verschärften Eigenkapitalvorschriften soll die Gefahr einer Insolvenz gemildert werden, und mit organisatorischen Massnahmen sollen für die schweizerische Volkswirtschaft systemwichtige Teile auch im Fall der Fälle erhalten bleiben können.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 19 zu 7 Stimmen, den Antrag, der hier als Rückweisungsantrag der Minderheit Baader Caspar vorliegt, abzulehnen.