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Baader Caspar · Nationalrat · 2011-09-15

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-15

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen Rückweisung dieser Vorlage an den Bundesrat mit drei Aufträgen: Erstens soll er verbindliche Massnahmen in Bezug auf die Organisationsstruktur systemrelevanter Banken treffen, um zu verhindern, dass wir eine faktische und rechtliche Beistandspflicht bezüglich der systemrelevanten Funktionen innerhalb der Konzerne haben. Zweitens geht es darum, den Gesetzentwurf dahingehend abzuändern, dass die Rechtssicherheit gewährleistet wird und keine Wettbewerbsnachteile geschaffen werden. Drittens verlangen wir, dass die Verordnung dem Parlament zusammen mit dem Gesetz und nicht erst nach dem Gesetz zur Konsultation unterbreitet wird.

Zur Frage der Organisationsstruktur: Unsere Fraktion beantragt die Rückweisung. Ziel der SVP ist es, zu verhindern, dass der Bund und damit die Steuerzahler wie bei der UBS künftig wieder eine Grossbank mit Steuergeldern retten müssen, weil sie für unsere gesamte Volkswirtschaft systemrelevante Funktionen wahrnimmt. Darunter sind zu verstehen: erstens der Zahlungsverkehr, z. B. für all unsere KMU-Betriebe die Lohnzahlungen usw., und zweitens die Kreditgewährung an die Wirtschaft, insbesondere an unsere inländische KMU-Wirtschaft. Wir betrachten die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt als ungenügend und diejenigen betreffend Liquidität und Eigenkapital vom Ausmass her als wettbewerbsbehindernd. Ungenügend sind die Massnahmen deshalb, weil den Banken bezüglich struktureller Massnahmen lediglich die Pflicht auferlegt wird, eine Notfallplanung vorzubereiten. Aufgrund derselben soll dann im Falle einer erforderlichen Sanierung im Rahmen eines Sanierungsplanes eine Ausgliederung der systemrelevanten Funktionen auf einen eigenständigen Rechtsträger vorgenommen werden. Das ist ein ungedeckter Check! Wir sind überzeugt davon, dass diese Abspaltung der systemrelevanten Funktionen im Falle einer Bankenkrise, wie wir sie in den Jahren 2007/08 erlebt haben, von der internationalen Finanzwelt nicht akzeptiert würde. Und deshalb ist das gar nicht machbar.

Wer strukturelle Massnahmen treffen und die systemrelevanten Funktionen wirklich sichern will, muss jetzt eine Trennung verlangen, etwa mittels der Holdingstruktur, die wir zur Diskussion gestellt haben, also der jetzigen Ausgliederung der systemrelevanten Funktionen in eine schweizerische Tochtergesellschaft. Ich bin mir bewusst, dass es dazu dann auch gesetzliche Anpassungen zur Verhinderung des Durchgriffs in Abänderung der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung braucht. Wir sind aber auch offen, über eine Variante mit der Ausgliederung nach dem Trennbankensystem zu sprechen, indem die systemrelevanten Funktionen strukturell klar vom Investmentbanking und vom Private Banking getrennt werden.

Wenn ich heute wieder in der Zeitung lese, dass die UBS Milliardenverluste im Investmentbanking schreibt, weil sich ein Mitarbeiter nicht an die Regeln gehalten hat, muss ich Ihnen sagen: Da nützt alles nichts, wenn Sie nicht eine saubere Abspaltung der systemrelevanten Funktionen verlangen. Es geht um den Schweizer Steuerzahler und um nichts anderes.

Zur Verordnung: Unseres Erachtens sollte die definitive Verordnung gleichzeitig mit dem Gesetz verabschiedet werden, weil es möglicherweise Wechselwirkungen gibt. Wir haben erst einen Verordnungsentwurf und noch nicht die definitive Verordnung gesehen, und dieser muss erst noch in die Vernehmlassung gehen. Es ist unseriös, jetzt vorweg das Gesetz, das derart offen formuliert ist, zu verabschieden.

Zusammenfassend muss ich feststellen, dass die Vorlage zwar "Too big to fail" heisst, aber das Grundproblem wird in ihr nicht angepackt. Im Bereich Liquidität und Eigenkapital hingegen wird überreguliert. All jene unter Ihnen, die sonst immer international harmonisieren wollen, schiessen bei diesen Parametern mit einer Swiss-Finish-Vorlage über das Ziel hinaus. Es gibt auch keine sachliche Notwendigkeit, dass diese Vorlage derart rasch umgesetzt werden muss, zumal die Banken unter Aufsicht der Finma bereits jetzt daran sind, gestützt auf die Basel-III-Empfehlungen und die bereits in Kraft getretenen Verordnungen ihr Eigenkapital aufzustocken und die Liquidität zu verbessern. Es scheint im Parlament andere Gründe für die Hektik zu geben: Seien wir doch offen, sie sind wahltaktischer Natur.

Ich bitte Sie deshalb: Bleiben Sie realistisch, helfen Sie mit, diese Vorlage zurückzuweisen und im Sinne des schweizerischen Steuerzahlers zu verbessern.