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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-09-15

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-15

Wortprotokoll

Bei diesem Minderheitsantrag geht es darum, wer zuständig sein soll, die Systemrelevanz festzustellen. Soll es die Nationalbank sein, wie im Entwurf vorgesehen und vom Ständerat beschlossen? Oder soll es der Bundesrat sein?

Die Kommissionsmehrheit hat sich für die Zuständigkeit des Bundesrates ausgesprochen; dies vor allem aus zwei Gründen:

1. Es wäre durchaus möglich, dass ein systemrelevantes Unternehmen nicht eine Bank, also ein Unternehmen aus dem Finanzbereich, wäre. Es ist denkbar, dass inskünftig auch andere Unternehmen als systemrelevant bezeichnet werden müssen. Als Beispiel wurden in der Kommission Energie- oder Kommunikationsunternehmen genannt. Diesfalls wäre die Schweizerische Nationalbank zur Feststellung der Systemrelevanz die falsche Adresse. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass in solchen Fällen die gleiche Instanz über eine allfällige Systemrelevanz bestimmen soll wie im Falle eines Finanzunternehmens, also der Bundesrat.

2. Es sind auch rechtsstaatliche Argumente ins Feld geführt worden. Wird die Systemrelevanz einer Unternehmung festgestellt, ist dies ein zutiefst politischer Entscheid - so die vorherrschende Meinung in der Kommission. Ein solches Unternehmen hat im Falle einer Insolvenz erhebliche Folgewirkungen zu gewärtigen. Daher soll eine Instanz diesen Entscheid fällen, die über eine politische Legitimation verfügt, also der Bundesrat.

Der Minderheitsantrag Noser hat auch Auswirkungen auf die Änderungen des Nationalbankgesetzes; ich verweise auf Seite 33 der deutschen Fahne.

Die Kommission empfiehlt Ihnen den Minderheitsantrag Noser mit 14 zu 12 Stimmen zur Ablehnung.