Pelli Fulvio · Nationalrat · 2011-09-15
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-15
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Beschluss des Ständerates und lehnt alle Minderheitsanträge ab. Insbesondere den Antrag der Minderheit II (Baader Caspar) können wir Freisinnig-Liberalen nicht unterstützen. Er fordert die gesetzliche Verankerung eines Trennbankensystems oder einer Holdingstruktur und somit indirekt auch die Verlagerung gewisser Banktätigkeiten und der dazugehörenden Arbeitsplätze in ausländische Tochterunternehmen. Die indirekt geforderte Verlegung des kapitalintensiven Investmentbankings ins Ausland könnte sogar als Umgehung der schweizerischen Eigenmittelvorschriften interpretiert werden und würde sicher nicht dazu beitragen, die Solidität der Schweizer Grossbanken, d. h. das Ziel dieser Vorlage, zu fördern.
Der Antrag widerspricht auch dem schweizerischen Prinzip, dass Banken als Universalbanken tätig sein sollen, deshalb mit mehr Chancen, aber auch mit verteilten Risiken. Dies war ein grosser Vorteil der Schweiz während der Hypothekenkrise 1990, und auch in der letzten Finanzkrise überlebten nur Universalbanken. Die Pflicht zur Holdingstruktur bedeutet zudem einen massiven Eingriff in die Unternehmensfreiheit und verletzt die verfassungsmässig garantierte Handels- und Gewerbefreiheit.
Durch Verlagerungen in ausländische Tochterunternehmen liessen sich Schweizer Regulierungen nicht einfach umgehen. Auch bei einer Holding ist von einer faktischen Beistandspflicht für die ausländische Tochtergesellschaft auszugehen. So hat das Bundesgericht im Falle SKA/First Boston vor einigen Jahren eine Holdingstruktur mit folgender, wohl auch noch heute zutreffender Begründung abgelehnt: "Es wurde also anerkannt, dass im klassischen Bankkonzern für die Obergesellschaft über ihre rechtlichen Verpflichtungen hinaus zusätzliche Risiken aus den Geschäften der Untergesellschaft bestehen. Der Bankkonzern wird nämlich stärker als der Industrie- oder Handelskonzern als wirtschaftliche Einheit wahrgenommen. Wie die Eidgenössische Bankenkommission hervorhebt, stellt der Bankkonzern ein empfindlich reagierendes Verbundsystem dar, in welchem die Insolvenz eines Gliedes zum Vertrauensentzug gegenüber den anderen Gliedern führt."
Auch bei einer Holding ist also von einem faktischen Beistandszwang für das schweizerische Mutterhaus zugunsten der ausländischen Tochtergesellschaft auszugehen. Das Risiko für die Schweiz nimmt damit bei einer Aufteilung des Geschäfts keineswegs ab. Die Arbeitsplätze gehen aber verloren. Im Übrigen hat bereits die Expertenkommission diese Massnahme als nicht zielführend hinsichtlich der Reduktion des Bedrohungspotenzials abgelehnt.