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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-19

Wortprotokoll

Es bestehen keine Grundlagen in der schweizerischen Gesetzgebung oder im Völkerrecht, die es dem Bundesrat erlauben würden, die Regierungen anderer Länder zur Stilllegung von Kernkraftwerken zu veranlassen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die Frage der Nuklearenergie und deren Sicherheit punktuell gegenüber anderen europäischen Regierungen anzusprechen. Er hat das z. B. im Falle Frankreichs auch bereits getan, unter anderem habe ich es am 2. Mai 2011 gegenüber Energieminister Eric Besson getan.

Zudem werden zurzeit sämtliche Kernkraftwerke in Europa wie auch jene der Schweiz einem einheitlichen Stresstest unterzogen. Sollten gewisse Kernkraftwerke schlecht abschneiden, dürfte sich der Druck, sie vom Netz zu nehmen, erhöhen. Schliesslich setzt sich die Schweiz im Rahmen der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) dafür ein, die bereits bestehenden internationalen Mechanismen für die Überprüfung der Sicherheit von Kernkraftwerken zu verschärfen.