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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-19

Wortprotokoll

Die Antwort lautet: nein. Der Begriff "Ostschweizer Spange" wird unterschiedlich verwendet. Der Interpellant bezieht sich auf die Fussnote 12 auf Seite 3758 der Botschaft vom 26. Mai 2004 zum Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz [PAGE 1467] an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz. Dort wird die ganze Strecke Chur-Schaffhausen-Basel genannt. Im entsprechenden Absatz auf Seite 3758 werden die für das HGV-Anschluss-Gesetz massgeblichen Teilstrecken jedoch präziser definiert: Es handelt sich dabei um die Anschlüsse der Südostschweiz an die Verbindungen Zürich-München und Bregenz-Ulm und um den Anschluss der Nordostschweiz in Singen an die Verbindung Zürich-Stuttgart. Die Hochrheinstrecke ist darin nicht enthalten. Auf Seite 3791 wird der Begriff ebenfalls in diesem Sinne verwendet: "In Singen wird zudem die Ostschweiz an diesen Korridor" - gemeint ist Zürich-Stuttgart - "angeschlossen (Ostschweizer Spange)." Auf der folgenden Seite wird der Begriff "Ostschweizer Spange" explizit auf die Strecke St. Gallen-Konstanz-Singen-Offenburg bezogen.

Das HGV-Anschluss-Gesetz umfasst keine Massnahme auf der Teilstrecke Schaffhausen-Waldshut-Basel, und es kann für diese Teilstrecke auch aus dem damaligen Botschaftstext keine nationale Bedeutung abgeleitet werden. In diesem Sinne erachtet der Bundesrat seine Aussage in der Antwort auf Ihre Interpellation 11.3551 bezüglich der Bahnlinie Schaffhausen-Basel als richtig.

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