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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-09-19

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-19

Wortprotokoll

Normalerweise äussert sich der Kommissionssprecher nur bei Minderheitsanträgen und vertritt die Mehrheitsmeinung. Hier äussere ich mich zu einem Kommissionsantrag in Abweichung vom Ständerat, weil es ein sehr wesentlicher Beschluss der Kommission ist, der eine kurze Erklärung zuhanden der Materialien erfordert.

Bei Ziffer IIbis der Übergangsbestimmungen hat die Kommission eine Ergänzung gegenüber dem Beschluss des Ständerates vorgenommen. Sie lautet: "Die erstmalige Verabschiedung der Regelungen nach Artikel 10 Absatz 4 ist der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten." Die Verordnungsentwürfe zu dieser Vorlage sind uns ein paar wenige Tage vor den beiden letzten Sitzungstagen der WAK vorgelegt worden. Der hohe Detaillierungsgrad mit teilweise gar gesetzgeberischen Elementen hat dazu geführt, dass sich die Kommission nicht genügend mit diesen wichtigen Verordnungen auseinandersetzen konnte.

Wir haben es hier mit einem Rahmengesetz zu tun, einem Rahmengesetz mit der Kalibrierung, den Eckwerten, den wichtigen Details von grosser Tragweite. Die Eckwerte sind in den Verordnungen festgehalten. Daher hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dass dem Parlament alle diese Verordnungseckwerte nicht nur konsultativ, sondern verbindlich zur Genehmigung unterbreitet werden sollen. Es geht der Kommission dabei nicht darum, die Vorlage bzw. die Inkraftsetzung zu verzögern. Es geht darum, dass wir als gesetzgebende Kraft über Beschlüsse mit dieser Reichweite befinden können sollen. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Verordnungskompetenz im Grundsatz beim Bundesrat liegt; aber ein vergleichbares Vorgehen hatten wir beispielsweise schon beim CO2-Gesetz. Die Kommission hat dieser Regelung mit 17 zu 8 Stimmen zugestimmt.