Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-19
Wortprotokoll
Solange die schweizerischen Kernkraftwerke sicher betrieben werden können, besteht kein Anlass, sie ausser Betrieb zu nehmen. Dies hat der Bundesrat im Zusammenhang mit parlamentarischen Vorstössen zur Havarie in Fukushima wiederholt festgehalten. Über die Einhaltung der Sicherheit wacht das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) laufend. Nach den jährlichen Revisionen und Überprüfungen erteilt das Ensi dem Betreiber die Freigabe zum Wiederanfahren erst, wenn sämtliche Anforderungen für den sicheren Weiterbetrieb erfüllt sind.
Seit Anfang der Neunzigerjahre laufen in allen schweizerischen KKW sogenannte Alterungsüberwachungsprogramme. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse können Abhilfemassnahmen oder Nachrüstungen eingeleitet werden. Das Ensi kann alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit und Sicherung - inklusive Sabotageschutz - notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen anordnen, bis hin zu Massnahmen bei unmittelbarer Gefahr, die von der erteilten Bewilligung oder Verfügung abweichen. Darüber hinaus können Widerhandlungen eines Betreibers gegen die Kernenergiegesetzgebung strafrechtlich geahndet werden.