AB 120946
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Wechselkursvorteile bei importierten Produkten an die Konsumenten weitergegeben werden. Umgekehrt ist aber auch klar, dass nicht jede Preisdifferenzierung bereits ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht ist. Dazu braucht es mehr, nämlich vertikale oder horizontale Abreden oder das Missbrauchen einer marktbeherrschenden Stellung.
Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, dafür zu sorgen, dass das Sekretariat der Wettbewerbskommission in repräsentativen Fällen von Preisdiskriminierung Untersuchungen einleitet. In der Folge habe ich das Sekretariat der Weko angewiesen, einen Zwischenbericht über die Aktivitäten im Zusammenhang mit zu teuren Importprodukten vorzulegen und aufzuzeigen, in welchen Bereichen neue Untersuchungen eröffnet werden könnten.
Ein erster Zwischenbericht liegt vor. Er zeigt deutlich, dass die Weko einen grossen Einsatz leistet, um mit den Instrumenten des Kartellgesetzes einen Beitrag zum Kampf gegen Missbräuche in der Preisbildung bei Importprodukten zu leisten. Bei der Weko sind seit Mitte Juli über 250 Meldungen eingegangen, welche zumeist Preisbindungen und Gebietsabschottungen betreffen. In diesem Bereich laufen bei der Weko bereits 5 Untersuchungen. Zudem arbeitet die Weko an 3 Vorabklärungen und 42 Marktbeobachtungen, und sie wird weitere 4 Vorabklärungen und 11 Marktbeobachtungen eröffnen. Diese decken praktisch das ganze Spektrum importierter Güter ab. Diese Abklärungen müssen bis Ende Oktober so weit fortgeschritten sein, dass ich die Weko mit 2 zusätzlichen lohnenswerten Untersuchungen beauftragen kann.
Ich kann Ihnen versichern, dass das gewählte Vorgehen sicherstellt, dass die knappen Ressourcen der Weko zielorientiert eingesetzt werden, um systematisch gegen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Importbereich und damit gegen überteuerte Importprodukte vorzugehen.