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AB 121008

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-09-26

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, den Antrag auf eine Erhöhung von 10 Millionen Franken für den Film zu unterstützen. Das ist der gleiche Antrag, wie er vom Ständerat angenommen wurde. Eigentlich ist es aber falsch, von einer Erhöhung von 10 Millionen zu sprechen. Es wäre richtiger, die Frage zu stellen, ob es wirklich die Absicht des Nationalrates ist, in den nächsten vier Jahren weniger für die Herstellung und die Entwicklung des Films auszugeben. Der Mehrbetrag von 10 Millionen Franken, von dem wir hier sprechen, ist nämlich keine Erhöhung des eigentlichen Filmkredites, sondern eine Kompensation im Zusammenhang mit der bereits lancierten Digitalisierung auf der einen Seite und dem Ausbau der erfolgsabhängigen Filmförderung auf der anderen Seite. Eine Erhöhung des Filmkredits wäre ebenfalls dringend nötig. Sie wäre auch verdient, gibt es doch viele gute Schweizer Filme; das zeigt sich immer wieder, beispielsweise am Filmfestival in Locarno oder an jenem in Solothurn.

Die Produktion der Filme ist sehr teuer. Es ist ja schliesslich nicht nur der Film, der Kosten verursacht, sondern es sind viele Leute daran beteiligt, es sind Löhne zu zahlen, die Kulissen und die Kostüme zu machen usw. Ein normaler Schweizer Erfolgsfilm kostet im Schnitt zwischen 2 bis 3,5 Millionen Franken. Die Finanzierung ist schwierig. Es ist schwierig, alles auf schweizerischem Boden zusammenzubringen. Meist sind zusätzliche EU-Mittel gefragt und nötig. Die Erhöhung, die hier zur Debatte steht, ist also nicht eine effektive Erhöhung, sondern die Erhaltung der bisherigen Mittel, damit es nicht zu einem Abbau kommt.

Die Realität ist die, dass heute immer mehr digitale Filme gemacht werden; die Filmspulen sind praktisch abgelöst worden. Die Umstellung auf die Digitalisierung ist für die Kinos zwingend, sollen auch die neuen Filme gezeigt werden. Gerade für Landkinos ist es nicht möglich, diese technische Umstellung selbst zu finanzieren. Das Eingehen eines Dorfkinos wäre aber für die Dorfstrukturen sehr schade, ist ein solches Kino doch ein wichtiges Angebot der Dorfkultur für die Bewohner und die Jugend vor Ort. Auch für die Gemeinden ist es nicht möglich, die gesamte Digitalisierung zu zahlen. Der Bund hat deshalb beschlossen, eine Unterstützung zu leisten: jährlich etwa 1,5 bis 2 Millionen Franken für die Digitalisierung der Filme. Ein Teil der Unterstützung ist bereits erfolgt, etwa 700 000 Franken für insgesamt 62 Kinos sind ausbezahlt, und es gibt weitere Verpflichtungen. Wenn wir jetzt also Nein sagten, wäre das wider Treu und Glauben.

Das Digitalisierungsprogramm dauert noch bis 2015 und generiert Kosten von insgesamt 9 Millionen Franken. Keine Erhöhung würde also bedeuten, das vom Kredit für die Herstellung von Filmen zu nehmen.

Wie es bereits das Parlament selbst gefordert hat, sagen auch Bundesrat und Branche Ja zu einer erfolgsabhängigen [PAGE 1657] Filmförderung, zu "Succès Cinéma". Das ist dann die Belohnung der erfolgreichen Filme bzw. Produzenten. Diese haben damit die Möglichkeit, weiter zu produzieren. Es ist eine Erhöhung der Eigenverantwortung seitens der Produzenten und Produzentinnen und gewährt aber auch die nötige Kontinuität in der Filmbranche. Für die Förderung von "Succès Cinéma" braucht es jährlich 2 Millionen Franken mehr. Wenn nun der Nationalrat keine Erhöhung spricht, werden in den nächsten vier Jahren etwa zwölf Kinofilme und etwa acht Dokumentarfilme weniger entstehen. Das wäre doch ein massiver Einbruch bei der Förderung des Schweizer Filmschaffens und keine Umsetzung der formulierten Ziele des Kulturförderungsgesetzes. Das kann nicht das Ziel sein.

In diesem Sinne bittet Sie die Minderheit der Kommission, der Erhöhung um 10 Millionen Franken zuzustimmen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen.