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AB 121139

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Situation bestimmter Zertifizierungsstellen bewusst. Die mit Augenmass vorgenommenen Gebührenanpassungen sind aus folgenden Gründen erfolgt: Die Gebühren im Bereich der Akkreditierung wurden seit dem Jahr 2000 konstant gehalten, während in dieser Zeit die laufende Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise um 9,3 Prozent und die Lohnkosten des Bundes um rund 16 Prozent gestiegen sind. Hinzu kommen höhere Lohnnebenkosten. Zusätzlich stellen neue gesetzliche Regelungen in der EU erhöhte Anforderungen an die Akkreditierung, unter anderem der erhöhte Betreuungsaufwand für bestimmte Sektoren in gesetzlich geregelten Bereichen. Die neuen Regelungen haben eine zunehmend zeit- und daher kostenintensive internationale Zusammenarbeit zur Folge. Im Weiteren lässt die vermehrte Abstützung der Wirtschaft auf die Akkreditierung den Bedarf an Grundlagenarbeit seitens der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) ansteigen. Seit 2006 sind zahlreiche neue, technologisch komplexe Bereiche hinzugekommen. Die Erarbeitung der entsprechenden Grundlagen ist für die SAS mit hohen Kosten verbunden. Schliesslich wurde in Berücksichtigung der kritischen Haltung der Akkreditierungskommission die Gebührenanpassung um ein Jahr verschoben, und die Gebühren wurden geringer erhöht als ursprünglich geplant. Die Finanzierung des Akkreditierungswesens soll auch künftig im Sinne des bewährten Verursacherprinzips und kostendeckend ausgestaltet sein.

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