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Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-07

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Das Fahrverbot hat in der Kommission auch zu heftigen und kontroversen Diskussionen geführt. Nach geltendem Recht ist der Führerausweisentzug im Strassenverkehrsgesetz (SVG) geregelt und stellt eine Massnahme dar, welche von den zuständigen Administrativbehörden des Wohnsitzkantons verfügt wird. Nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist der Warnungsentzug der Form nach zwar eine Administrativmassnahme, die aber materiell überwiegend Strafcharakter hat und vom Betroffenen zumeist auch als Strafe empfunden wird.

Der Bundesrat hat in seinem Entwurf dennoch auf ein richterliches Fahrverbot verzichtet und überlässt dies somit weiterhin den kantonalen Behörden bzw. dem SVG.

Die Kommission unterstützt mit 11 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Festhalten am bisherigen System. Der Ständerat hat hingegen Artikel 67b eingefügt. Dieser Tatbestand steht in ganz ähnlicher Fassung im geltenden SVG, nämlich in Artikel 16 Absatz 3 Litera f, soll aber in der laufenden SVG-Revision eliminiert werden. Er hat im SVG an sich nichts zu suchen, weil er nichts mit Verkehrssicherheit zu tun hat, also dort systemwidrig verankert ist. Deshalb hat der Ständerat die entsprechende Regelung ins Strafgesetzbuch übernommen. Es handelt sich also eigentlich um nichts Neues.

Der Streichungsantrag wurde in der Kommission mit 6 zu 6 Stimmen mit dem Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.

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