Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-06-07

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Ich kann es sehr kurz machen, denn die Argumente sind im Wesentlichen ausgebreitet.

Ich spreche zuerst kurz zum Antrag Schlüer: Es ist ausgeführt worden, und ich möchte das nochmals unterstreichen: Es ist verständlich, wenn diese Reaktion in Form einer Volksinitiative mit derart viel Unterschriften nach den grausamen und schrecklichen Taten zustande gekommen ist. Es ist verständlich, dass dieser Vorstoss so abgefasst worden ist, und es soll in keiner Art und Weise einer Verniedlichung dieser Problematik das Wort geredet werden. Wenn man hingegen diese Initiative und den damit verbundenen Antrag Schlüer in Ruhe genau anschaut, stellt man die bereits gerügten Mängel fest. Der entscheidende Mangel ist, dass bereits im Zeitpunkt des Gerichtsurteils über einen Täter für sein ganzes weiteres Leben entschieden wird und man diesem Täter absolut keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr zuspricht. Das ist sachlich falsch, ist menschlich nicht in Ordnung und mit unserem Rechtssystem nicht kompatibel.

Ich möchte mir weitere Ausführungen ersparen und auf die Aussagen der Vorrednerinnen und Vorredner verweisen. Frau Aeppli hat dazu ausgezeichnete Ausführungen gemacht.

Kurz zu den beiden Minderheitsanträgen: Die Sprecherin der Minderheit I (Vallender) hat überzeugend dargelegt, dass das Konzept des Bundesrates und des Ständerates mit der kleinen Ergänzung richtig und zutreffend ist. Es ist ein Konzept, das die Bedenken, die gerade im Rahmen der Volksinitiative geäussert wurden, noch besser aufnimmt als das Konzept der Kommissionsmehrheit.

Wir stimmen daher bei Artikel 64 dem Antrag der Minderheit I zu. Im Übrigen bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit II (Ménétrey-Savary) abzulehnen.